Die Grabgebühr wird bei jeder Beisetzung gleich für 10 Jahre, also für die gesamte Zeitspanne der Verwesungsfrist eingelöst. Nach Ablauf dieser Jahre werden die Gebühren von der Pfarre wieder neu vorgeschrieben. Solange jemand ein Grab mit den entsprechenden Gebühren mietet, bestimmt dieser auch, wer dort nach Ablauf der Verwesungsfrist beigestzt wird. Die aktuelle Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der Friedhosfordnung Grabvergaben und Einhebung der Gebühren erfolgen über die Pfarrkanzlei Altmünster.
Die Gebühren werden alle 5 Jahre vorgeschrieben und sind nicht dauerhaft entrichtbar. Alle GrabnutzerInnen werden von der Friedhofsverwaltung dazu schriftlich mit der Vorschreibung aufgefordert. Wenn nach nicht Einhebbarkeit der Gebühren für Verlängerung der Nutzungsgebühr (nach mehreren Mahnungen und Nichtbezahlung) keine Reaktion von Seiten der Grabnutzer erfolgt, verliert man das Nutzungsrecht und somit auch die Grabstätte. Daher bitten wir Sie, uns auch eine Adressänderung bekannt zu geben. Dringend nötig ist das bei Grabnutzern ausserhalb unserer Gemeinde. Da besteht auch von Grabnutzern eine gewisse Bring-Verantortung.