Der Friedhof Altmünster ist ein Friedhof in kirchlicher Trägerschaft. Hier kommt die allgemeine Friedhofsordnung der Diözese Linz zur Anwendung. Jede Gebührenordnung oder maßgebliche Veränderung muss dort erst genehmigt werden. Daher sind viele Vorgaben von Seiten der Pfarre schlicht die Umsetzung der diözesnanen Friedhofsordnung z.B. keine neuen Urnennischen mehr zu errichten. Hier finden Sie einige sehr wichtige Hinweise extra angeführt. Sie können aber auch die Friedhofsordnung im Originaltext downloaden.