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Inhalt:

Friedhofsordnung

Möglichkeiten und Pflichten von Grabnutzer/innen

Der Friedhof Altmünster ist ein Friedhof in kirchlicher Trägerschaft. Hier kommt die allgemeine Friedhofsordnung der Diözese Linz zur Anwendung. Jede Gebührenordnung oder maßgebliche Veränderung muss dort erst genehmigt werden. Daher sind viele Vorgaben von Seiten der Pfarre schlicht die Umsetzung der diözesnanen Friedhofsordnung z.B. keine neuen Urnennischen mehr zu errichten. Hier finden Sie einige sehr wichtige Hinweise extra angeführt. Sie können aber auch die Friedhofsordnung im Originaltext downloaden. 

Sie beschriebt neben zahlreichen Verordnungselementen des Landes OÖ. auch alle Rechte und Pflichten eines Grabnutzers. Das Grab kann nicht dauerhaft erworben werden, sondern wird mit jeweilger Verlängerungsmöglichkeit gemietet.

 

Dazu finden Sie die aktuelle Information im eigenen Menuepunkt. 

 

Nutzer übernehmen auch Pflichten

 

Es ist zu beachten, das mit der Miete eines Grabes als Nutzer auch Pflichten übernommen werden: 

 

  • Die Haftung für Schäden durch vom Benutzer aufgerichtete Grabanlagen bleibt beim Nutzer.
  • Neu Aufstellung oder Veränderungen im Größenausmaß dr Grabanlage bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung
  • Entsorgung der Abfälle bei der Grabpflege in den entsprechenden aufgestellten Behältern. Korrekte Mülltrennung erforderlich.
  • Regelmäßige Grabpflege
  • Unkraut Bekämpfung: Nur die wenigen Hauptwege am Friedhof sind von der Friedhofsverwaltung der Pflege unterworfen, z.B. Beseitigung von Unkraut. Für den Bereich rund um das eigene Grab haben die Grabnutzer/innen selber zu sorgen.
  • Es beteht kein Anspruch auf Winterdienst von seiten der Friedhofsverwaltung

Hier finden sie die gesamte Friedhofsordnung in PDF Form zum Download.

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Pfarre Altmünster


Münsterstraße 1
4813 Altmünster
Telefon: 07612/87130
pfarre.altmuenster@dioezese-linz.at
https://www.dioezese-linz.at/altmuenster
Katholische Kirche in Oberösterreich
Diözese Linz

Herrenstraße 19
4020 Linz
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