Friedhofsordnung
Möglichkeiten und Pflichten von Grabnutzer/innen
Sie beschriebt neben zahlreichen Verordnungselementen des Landes OÖ. auch alle Rechte und Pflichten eines Grabnutzers. Das Grab kann nicht dauerhaft erworben werden, sondern wird mit jeweilger Verlängerungsmöglichkeit gemietet.
Dazu finden Sie die aktuelle Information im eigenen Menuepunkt.
Nutzer übernehmen auch Pflichten
Es ist zu beachten, das mit der Miete eines Grabes als Nutzer auch Pflichten übernommen werden:
- Die Haftung für Schäden durch vom Benutzer aufgerichtete Grabanlagen bleibt beim Nutzer.
- Neu Aufstellung oder Veränderungen im Größenausmaß dr Grabanlage bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung
- Entsorgung der Abfälle bei der Grabpflege in den entsprechenden aufgestellten Behältern. Korrekte Mülltrennung erforderlich.
- Regelmäßige Grabpflege
- Unkraut Bekämpfung: Nur die wenigen Hauptwege am Friedhof sind von der Friedhofsverwaltung der Pflege unterworfen, z.B. Beseitigung von Unkraut. Für den Bereich rund um das eigene Grab haben die Grabnutzer/innen selber zu sorgen.
- Es beteht kein Anspruch auf Winterdienst von seiten der Friedhofsverwaltung
Hier finden sie die gesamte Friedhofsordnung in PDF Form zum Download.