Nutzung verlängern - Grab auflösen
Bei einer Grabauflösung bleibt die Grabanlage im Eigentum der NutzerInnen. somit sind sie auch verpflichtet, diese wieder abzubaufen und selber zu entsorgen. In der Regel übernimmt die sachgemäße Abtragung ein Steinmetz Fachbetrieb. Nach Rücksprache mit der Pfarre kann dies auch privat vorgenommen werden.
Wird der sachgemäße Abbau nicht vorgenommen, werden die NutzerInnen nochmals dazu aufgefordert. Bei Unterlassung wird ein Steinmetz Betrieb von seiten der Friedhofsverwaltung beauftragt und die Kosten werden den früheren NutzerInnen mit allen angefallenen Mehrkosten vorgeschrieben.