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Inhalt:

Grabmiete

Gebührenordnung

 

Die Grabgebühr wird bei jeder Beisetzung gleich für 10 Jahre, also für die gesamte Zeitspanne der Verwesungsfrist eingelöst. Nach Ablauf dieser Jahre werden die Gebühren von der Pfarre wieder neu vorgeschrieben. Solange jemand ein Grab mit den entsprechenden Gebühren mietet, bestimmt dieser auch, wer dort nach Ablauf der Verwesungsfrist beigestzt wird. Die aktuelle Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der Friedhosfordnung  Grabvergaben und Einhebung der Gebühren erfolgen über die Pfarrkanzlei Altmünster.

Die Miete eines Grabes = Grabnutzung berechtigt am Friedhof am zugewiesenen Platz Verstorbene im Sarg oder einer Urne beizusetzen. Damit übernehmen die Nutzer die Pflicht, eine ortsübliche Grabanlage zu errichten. Für Schäden an dieser übernehmen sie mit der Nutzung auch die Haftung für unsachgemäß aufgestellte Grabanlagen. Weiters wird eine ordentliche Grabpflege erwartet, was auch den Rüchschnitt von über das Grab hinausreichende Bepflanzungen beinhaltet. Zuletzt wird darauf aufmerksam gemacht, dass auch die Unkrautbekämpfung und Freihaltung des Kiesweges rund um das eigene Grab den NutzerInnen zufällt. 

 

Hier finden Sie die aktuelle Gebührenordnung für Gräber am Friedhof Altmünster. Die Vorschreibung erfolgt immer für 5 Jahre. Nur bei der Beisetzung werden gleich Gebühren für 10 Jahre eingehoben, damit die gesetzliche Verwesungsfrist gesichert ist. 

 

Die Gebühren werden alle 5 Jahre vorgeschrieben und sind nicht dauerhaft entrichtbar. Wenn nach nicht Einhebbarkeit der Gebühren für Verlängerung der Nutzungsgebühr (nach mehreren Mahnungen und Nichtbezahlung) keine Reaktion von Seiten der Grabnutzer erfolgt, verliert man das Nutzungsrecht und somit auch die Grabstätte. Daher bitten wir Sie, uns auch eine Adressänderung bekannt zu geben. Dringend nötig ist das bei Grabnutzern ausserhalb unserer Gemeinde. Da besteht auch von Grabnutzern eine gewisse Bring-Verantortung. 

 

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