Eine mündliche Verhandlung, in der alle Parteien und Zeugen (und gegebenenfalls Anwälte) vor den Richtern gemeinsam auftreten, gibt es im kirchlichen Eheprozess nicht.
Die protokollierten Aussagen der befragten Personen bilden mit den anderen Unterlagen und Schriftstücken die Grundlage für die Entscheidung der drei Richter des Kollegialgerichtes. Was nicht in den Akten schriftlich fixiert ist, kann nicht zur Entscheidungsfindung herangezogen werden.
Wird in erster Instanz die Ungültigkeit der Ehe festgestellt und dagegen keine Berufung eingebracht, so wird nach Ablauf der Berufungsfrist die Anwendbarkeit des Urteils per Dekret festgestellt.