Zustimmung erforderlich!Bitte akzeptieren Sie Cookies von "piwikpro" und laden Sie die Seite neu, um diesen Inhalt sehen zu können.
Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

Hauptmenü schließen
  • Aufgabe und Struktur
  • Eherecht
Hauptmenü ein-/ausblenden Startseite Suche ein-/ausblenden Barrierefreiheit-Einstellungen ein-/ausblenden
Barrierefreiheit Einstellungen
Schriftgröße
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
Kontrasteinstellungen
  • A: Standardfarben
  • A: Gelb auf Schwarz
  • A: Schwarz auf Gelb
  • A: Weiss auf Blau
  • A: Blau auf Weiss
Inhalt:
Gericht

Gibt es eine Gerichtsverhandlung?

Eine mündliche Verhandlung, in der alle Parteien und Zeugen (und gegebenenfalls Anwälte) vor den Richtern gemeinsam auftreten, gibt es im kirchlichen Eheprozess nicht.

mehr: Gibt es eine Gerichtsverhandlung?

Wie kommt es zum Urteil?

Die protokollierten Aussagen der befragten Personen bilden mit den anderen Unterlagen und Schriftstücken die Grundlage für die Entscheidung der drei Richter des Kollegialgerichtes. Was nicht in den Akten schriftlich fixiert ist, kann nicht zur Entscheidungsfindung herangezogen werden.

mehr: Wie kommt es zum Urteil?
Stempel

Wann ist das Verfahren abgeschlossen?

Wird in erster Instanz die Ungültigkeit der Ehe festgestellt und dagegen keine Berufung eingebracht, so wird nach Ablauf der Berufungsfrist die Anwendbarkeit des Urteils per Dekret festgestellt.

mehr: Wann ist das Verfahren abgeschlossen?
Trennung

Welche Folgen ergeben sich der Feststellung der Ungültigkeit einer Ehe?

mehr: Welche Folgen ergeben sich der Feststellung der Ungültigkeit einer Ehe?
Geld

Dauer und Kosten eines Annullierungsverfahrens

mehr: Dauer und Kosten eines Annullierungsverfahrens
Anwalt

Braucht man einen ANWALT für ein Annullierungsverfahren?

mehr: Braucht man einen ANWALT für ein Annullierungsverfahren?
  • zur ersten Seite
  • vorherige Seite
  • Seite 1
  • Seite 2

nach oben springen
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
Diözesangericht


Hafnerstraße 18
4020 Linz
Telefon: 0732 / 77 26 76 - 1132
gericht@dioezese-linz.at
Katholische Kirche in Oberösterreich
Diözese Linz

Herrenstraße 19
4020 Linz
Ihr Kontakt zur
Diözese Linz
anmelden
nach oben springen