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Braucht man einen ANWALT für ein Annullierungsverfahren?

Es ist nicht erforderlich und am Diözesangericht Linz auch nicht üblich, in einem Annullierungsverfahren durch einen Anwalt vertreten zu sein. Auf Wunsch sind wir jedoch gerne bereit, geeignete Personen - die vom Diözesanbischof als kirchliche Anwälte eigens zugelassen werden müssen - zu vermitteln. Die Kosten dafür sind gemäß den geltenden Gebührensätzen von der betreffenden Partei zu tragen.

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