Zustimmung erforderlich!Bitte akzeptieren Sie Cookies von "piwikpro" und laden Sie die Seite neu, um diesen Inhalt sehen zu können.
Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

Hauptmenü schließen
  • Aufgabe und Struktur
  • Eherecht
Hauptmenü ein-/ausblenden Startseite Suche ein-/ausblenden Barrierefreiheit-Einstellungen ein-/ausblenden
Barrierefreiheit Einstellungen
Schriftgröße
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
Kontrasteinstellungen
  • A: Standardfarben
  • A: Gelb auf Schwarz
  • A: Schwarz auf Gelb
  • A: Weiss auf Blau
  • A: Blau auf Weiss
Inhalt:

Welche Folgen ergeben sich der Feststellung der Ungültigkeit einer Ehe?

Durch die Feststellung der Ungültigkeit einer Ehe sind beide Ehepartner grundsätzlich berechtigt, eine neue kirchliche Ehe zu schließen. 

 

Zivilrechtliche Folgen ergeben sich - zumindest in Österreich - aus den kirchlichen Urteilen unmittelbar keine. Auch die Kinder, die aus einer annullierten Ehe stammen, gelten von Rechts wegen nach wie vor als ehelich.

zurück

nach oben springen
  • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
Diözesangericht


Hafnerstraße 18
4020 Linz
Telefon: 0732 / 77 26 76 - 1132
gericht@dioezese-linz.at
Katholische Kirche in Oberösterreich
Diözese Linz

Herrenstraße 19
4020 Linz
Ihr Kontakt zur
Diözese Linz
anmelden
nach oben springen