Wie kommt es zum Urteil?
Jede/r der drei eigens ernannten Richter/innen bildet sich znächst selbst ein Urteil zur Prozessfrage. In der abschließenden Urteilssitzung wird schließlich über die Prozessfrage durch Mehrheitsbeschluss entschieden.
Eine ausführliche Begründung wird in die Urteilsausfertigung übernommen. Das Urteil selbst wird den Parteien per Post zugestellt.