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Inhalt:

Wie kommt es zum Urteil?

Die protokollierten Aussagen der befragten Personen bilden mit den anderen Unterlagen und Schriftstücken die Grundlage für die Entscheidung der drei Richter des Kollegialgerichtes. Was nicht in den Akten schriftlich fixiert ist, kann nicht zur Entscheidungsfindung herangezogen werden.

 

 

Jede/r der drei eigens ernannten Richter/innen bildet sich znächst selbst ein Urteil zur Prozessfrage. In der abschließenden Urteilssitzung wird schließlich über die Prozessfrage durch Mehrheitsbeschluss entschieden.

 

Eine ausführliche Begründung wird in die Urteilsausfertigung übernommen. Das Urteil selbst wird den Parteien per Post zugestellt.

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