Pfarr-Sekretariat/Kanzlei
Zu unseren Aufgaben zählen:
Aussegnungshalle:
Ist Eigentum der Pfarre Oberneukirchen. Die Gemeinde ist zuständig für die Instandhaltung und Gebührenordnung.
Grabgestaltung:
Um unseren Friedhof zu erhalten bitten wir bei der Grabgestaltung die Friedhofsordnung einzuhalten.
Grabpflege:
Die Kosten je Pflege 15,- für ein Einzelgrab, bez. 22,- für ein Doppelgrab sind in der Kanzlei zu begleichen.
Grabverwaltung:
Die Grabgebühren werden alle 5 Jahre durch die Kanzlei per Rechnung ein gehoben.