Unser Pfarrheim ist in erster Linie für den Eigenbarf kirchlicher Veranstaltungen errichtet worden. Daher können Mittwoch und Donnerstag Abend nur kurzfristig, wenn wir keine eigenen Veranstaltungen haben Termine vergeben. Außerdem haben wir kein Personal, um einen meist erwarteten Service und eine Betreuung der Veranstaltungen bereit zu stellen. Daher sind Vermietungen am ehesten für örtliche Gruppen und VeranstalterInen möglich. Da wir bei der Vergabe unseren Eigenbedarf prüfen müssen, ersuchen wir Sie Anfragen in erster Linie schriftlich an uns zu stellen. Wir weisen dabei ausdrücklich darauf hin, dass eingemietete VeranstalterInnen für Schäden haften, die während der Benutzung entstanden sind und auch für die Inhalte ihrer Veranstaltung verantwortlich sind, ebenso für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften.
Da wir uns derzeit in der Phase der Umsetzung der Strukturreform der Pfarren befinden, können wir nur Termine vergeben, die nicht über den 1.1.2027 hinausreichen. Bis dahin wird der Vergabemodus intern geregelt und auch eine transparente Gebührenordnung erarbeitet. Es gibt nun ja keine Person mit Leitungsbefugnis, wie es bisher der Pfarrer war. Ein Seelsorgeteam trifft Entscheidungen gemeinsam, so auch besondere Wünsche in der Vermietung. Daher bitten wir Sie immer zunächst eine klare schriftliche Anfrage mit dem Anfrageformular zu stellen, damit über eine Zusagemöglichkeit gemeinsam beraten werden kann. Wir bitten um Ihr Verständnis!