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Aus der Kirche ausgetreten

Anspruch auf ein Begräbnis?
Verbunden
Ver bunden

Auch wenn ein Mensch offiziell die kirchliche Gemeinschaft verlassen hat, bleibt er durch die Taufe mit der Kirche verbunden.

Tritt eine Person aus der Kirche aus, hat sie im juristischen Sinne ihre Rechte und Pflichten gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft verloren. Im Hinblick auf die Begräbnisfeier, erleben betroffene Angehörige oft große Unsicherheiten. Die christliche Gemeinde bietet den Hinterbliebenen in dieser Notsituation ihre Hilfe an.

Gibt es ein kirchliches Begräbnis für aus der Kirche Ausgetretene?
 

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es auch für Personen, die aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten sind, ein kirchliches Begräbnis. Auch wenn dieser Mensch offiziell die kirchliche Gemeinschaft verlassen hat, so bleibt er durch die Taufe mit der Kirche verbunden. Zudem begleiten die Christ:innen der Pfarre die Trauernden, indem sie die christliche Auferstehungshoffnung verkünden und Gottes Barmherzigkeit leben.


Aus diesem Grund sieht die österreichische Bischofskonferenz seit 2012 in ihren Richtlinien drei verschiedene Möglichkeiten vor, wie Angehörige von ausgetretenen Verstorbenen Beistand von der Kirche erhalten können:

 

  1. Ein ortsübliches, kirchliches Begräbnis ist möglich, wenn der Wunsch zur Wiederaufnahme im Testament oder vor Zeug:innen geäußert oder durch ein Zeichen der Kirchenzugehörigkeit glaubhaft gemacht wurde. 
     
  2. Eine Verabschiedungsfeier kann von einem Priester, Diakon oder einem:einer Begräbnisleiter:in gehalten werden, wenn das Mitwirken der Kirche beim Begräbnis nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
     
  3. Wurde ausdrücklich der Wunsch gegen ein kirchliches Begräbnis geäußert, so ist dies zu respektieren. Eine kirchliche Feier würde dem Willen des:der Verstorbenen widersprechen. Die Trauernden werden, wenn sie möchten von einem Priester, Diakon oder einem:einer Begräbnisleiter:in auf dem Weg des Abschieds begleitet.

 

 

Quelle: Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz. (15.02.2012). Richtlinien für das Begräbnis von Verstorbenen, die aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten sind. Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, S. 7-8.
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