Religiöse Übungen ab 29. August 2022
1. Grundlagen
Im Schuljahr 2022/23 soll auf Grundlage des Variantenmanagementplans der Bundesregierung vorgegangen werden. Je nach Risikolage sollen gezielt Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen am einzelnen Schulstandort gesetzt werden. Dadurch sollen Einschränkungen auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden und im Gleichklang mit den Regelungen in anderen Lebensbereichen stehen.
Hier finden Sie eine Auflistung wichtiger Vorgaben für den Schulbereich:
- COVID-19-Schulverordnung igF
- Rundschreiben „Sichere Schule – Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23“ (28.08.2022)
- Rahmenordnung und Präventionskonzept der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste (wirksam ab 1.Juni 2022)
2. Religiöse Übungen in der Schule
Religiöse Übungen (z.B. Schulgottesdienste) sind gottesdienstliche Feiern und Veranstaltungen, in denen der Glaube zum Ausdruck kommt und die der Vertiefung, Förderung und Stärkung der religiösen Lebensüberzeugung und der religiösen Lebenspraxis dienen.
Es handelt sich dabei nicht um Schulveranstaltungen/schulbezogene Veranstaltungen.
- Da etwaige Maßnahmen (v.a. Maskenpflicht, Tests) je nach Risikolage standortspezifisch durch die Schulleitung erfolgen, ist eine Abstimmung von religiösen Übungen mit der Schulleitung unbedingt erforderlich. Eltern von Schülerinnen und Schülern, die noch nicht religionsmündig sind, müssen über geplante Feierlichkeiten unter Hinweis auf die Freiwilligkeit informiert werden.
- Für Gottesdienste, an denen mehr als 500 Personen teilnehmen, muss ein Präventionskonzept erstellt werden.
3. Religiöse Übungen in der Kirche
Finden Schulgottesdienste und sonstige religiöse Übungen in der Kirche statt und nehmen mehr als 500 Personen daran teil, muss ein Präventionskonzept erstellt werden.
Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument den Stand zum 29. August 2022 wiedergibt. Aktualisierungen finden Sie auf der Website des Schulamtes. https://www.dioezese-linz.at/schulamt/corona