Seit 9. Oktober gelten nochmals verschärfte Corona-Vorsichtsmaßnahmen für Gottesdienste und kirchliche
Veranstaltungen: Nach wie vor gilt jedoch, dass ein Mund-Nasenschutz während des gesamten Gottesdienstes getragen werden muss, insbesondere auch beim Kommuniongang. Auf den Abstand von einem Meter zu haushaltsfremden Personen und die Möglichkeit zur Desinfektion beim Kircheneingang sei ebenfalls hingewiesen!