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Pfarre Hofkirchen im Mühlkreis
Pfarrgasse 10
4142 Hofkirchen im Mühlkreis
Telefon: 07285/205
pfarre.hofkirchen.muehlkreis@dioezese-linz.at
http://www.dioezese-linz.at/hofkirchen-muehlkreis
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Pfarre Hofkirchen im Mühlkreis
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Taufe
Taufe

Wir wollen unser Kind taufen lassen.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für das Taufgespräch beim Pfarrprovisor.

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Firmung

Firmtermin

Sonntag, 22. Mai 2022, 10 Uhr

in der Pfarrkirche Hofkirchen i. M.

mit Generalvikar Prof. DDr. Severin Lederhilger O. Praem.

für die Pfarren Hofkirchen, Pfarrkirchen und Altenhof

02.02.
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Trauung

Wir möchten heiraten.


 

1. Vereinbaren Sie möglichst bald eden Termin für die Trauung mit dem zuständigen Priester oder Diakon der Pfarre, in deren Kirche Sie heiraten wollen.

 

2. Vereinbaren Sie weiters einen Termin für die Aufnahme des Trauungsprotokolls. Zuständig ist hier der Pfarrer der Pfarre, in der Sie wohnen. Sie können aber auch Ihren Traupriester oder einen anderen Priester wählen. Doch müssen Sie davon den Pfarrer Ihrer Wohnsitz-Pfarre informieren.

 

3. Zur Vornahme der Trauung ist nur der Pfarrer Ihrer Wohnsitz-Pfarre verpflichtet und dies auch nur in seiner Pfarrkirche. Wenn Sie anderswo getraut werden möchten, müssen Sie mit einem anderen Priester Kontakt aufnehmen und ihn ersuchen, die Trauung vorzunehmen.

 

4. Der das Protokoll aufnehmende Priester leitet es an die Pfarre weiter, in der Sie getraut werden wollen. Die erfolgte Trauung wird im dortigen Trauungsbuch vermerkt.

 

5. Der die Trauung vornehmende Priester oder Diakon muss sich die Delegation seitens des Pfarrers der Trauungspfarre besorgen. Ohne diese ist die Trauung ungültig.

 

Ehe- und Familienberatung

Wenn es Probleme gibt?  Dann gibt es für Sie die kompetente Hilfe bei der  Ehe- und Familienberatung.

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Fried hof/ Begräbnis

Begräbnisordnung

Das kirchliche Begräbnis ist die ehrenvolle Verabschiedung der Mitglieder unserer Pfarrgemeinschaft und zugleich der Dank für das Gute, das die verstorbene Person getan hat, und die Fürbitte der Kirche um das Geschenk der Vergebung und des ewigen Lebens.

Begräbnis von Personen, die aus der Kirche ausgetreten sind

Für das Begränis aus der Kirche ausgetretener Personen gelten die Richtlinien der Österreischichen Bischofskonferenz vom 15. Februar 2012.

(Wortlaut)

Friedhofsordnung und Friedhofsgebühren

Sämtliche Bestimmungen für Friedhöfe finden Sie in der geltenden Friedhofsordnung 2010 der Diözese Linz. Die Friedhofsgebühren und pfarrliche Bestimmungen finden Sie im Anhang zur Friedhofsordnung der Diözese Linz.

 

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