1. Vereinbaren Sie möglichst bald eden Termin für die Trauung mit dem zuständigen Priester oder Diakon der Pfarre, in deren Kirche Sie heiraten wollen.
2. Vereinbaren Sie weiters einen Termin für die Aufnahme desTrauungsprotokolls. Zuständig ist hier der Pfarrer der Pfarre, in der Sie wohnen. Sie können aber auch Ihren Traupriester oder einen anderen Priester wählen. Doch müssen Sie davon den Pfarrer Ihrer Wohnsitz-Pfarre informieren.
3. Zur Vornahme der Trauung ist nur der Pfarrer Ihrer Wohnsitz-Pfarre verpflichtet und dies auch nur in seiner Pfarrkirche. Wenn Sie anderswo getraut werden möchten, müssen Sie mit einem anderen Priester Kontakt aufnehmen und ihn ersuchen, die Trauung vorzunehmen.
4. Der das Protokoll aufnehmende Priester leitet es an die Pfarre weiter, in der Sie getraut werden wollen. Die erfolgte Trauung wird im dortigen Trauungsbuch vermerkt.
5. Der die Trauung vornehmende Priester oder Diakon muss sich die Delegation seitens des Pfarrers der Trauungspfarre besorgen. Ohne diese ist die Trauung ungültig.
Das kirchliche Begräbnis ist die ehrenvolle Verabschiedung der Mitglieder unserer Pfarrgemeinschaft und zugleich der Dank für das Gute, das die verstorbene Person getan hat, und die Fürbitte der Kirche um das Geschenk der Vergebung und des ewigen Lebens.