Für Gäste am Traunsee
1. Terminvereinbarung
Zur Anfrage um einen verfügbaren Termin können sie sich gerne an unser Pfarrsekretariat wenden. Dort erhalten Sie dann auch das entsprechende Formular für eine Terminanfrage zugeschickt, damit wir entscheiden können, ob wir in unserem Angebot Ihren Wünschen auch wirklich entsprechen können:
- Wir müssen abklären, ob eine ehrenamtliche Mesnerin zum gewünschten Termin Zeit hat.
- Wir brauchen bereits zur Klärung einer fixen Terminzusage einige Informationen, die im Anmeldeformular erfragt werden.
2. Ort der Feier
Nach kirchlicher Grundordnung finden Hochzeiten und Taufen als Sakramente der Kirche nur in Pfarrkirchen oder Filialkirchen statt. Ausserkirchliche Orte z.B. im Schloss Traunsee, auf einer Alm oder direkt am See bedürfen jweils einer Einzelgenehmigung beim Bischof. Wegen der begrenzten Möglichkeiten vom ehrenamtlichen Personal und den Beschränkungen der Datenschutzordnung können wegen der Bereitstellung der Dokumente ausnahmslos nur in der Pfarrkirche Altmünster oder der Filialkirche Reindlmühl Hochzeiten und Taufen stattfinden.
3.Erledigungen in ihrer Wohnpfarre
Die formalen Bedingungen müssen Sie vollständig und rechtzeitig in Ihrer Heimatpfarre erledigen, wo sie Ihren Wohnsitz haben. Dort sind die Unterlagen vorzulegen, bei Hochzeiten das Trauungsprotokoll fertig zu stellen und bei Taufen eine vollständige Taufanmeldung zu machen. Diesen Aufwand können wir Ihnen leider nicht ersparen, weil wir sehr viele Gäste haben, die bei uns feiern wollen. Hier finden Sie Informationen für ein Trauungsprotokoll auf unserer Homepage.
4.Übermittlung der Dokumente per EDV
Innerhalb der Diözese Linz sind die Unterlagen vollständig in Ihrer Wohnpfarre zu erfassen, ins EDV System der Diözese einzugeben und dann von dort innerhalb des EDV Systems zu übermitteln. Bei Taufen ist es die vollständig erfasste Taufanmeldung und bei einer Hochzeit das vollständig erfasste Trauungsprotokoll. Bei Hochzeiten ist das unterzeichnete Trauungsprotokoll zusätzlich auch per Post an unsere Pfarre zu senden, weil es ein gültiges Dokument darstellt, das bei der Trauung selber noch von den Trauzeugen unterschrieben wird und mit den Trauungsakten in der Pfarre aufbewahrt werden muss. Ohne diese fertigen Unterlagen ist es auch rein technisch nicht möglich, einen Taufschein oder Trauungsschein auszustellen.
Das Geforderte ist sicher etwas mühsam und vielleicht auch befremdend für Sie, aber es ist alles keine Einführung unsererseits. Leider erfordert eine korrekte Durchführung viel Bürokratie.