Voraussetzungen für FirmpatInnen
1. Eine Frage der persönlichen Beziehung
Die wichtigsten Kriterien zur Wahl von FirmpatInnen sind die persönliche Beziehung und das Vertrauensverhältnis des Jugendlichen zu dieser Person. Im Optimalfall kann eine Patenschaft eine lebenslange Freundschaft bedeuten. Daher sollen auch nicht in erster Linie verwandtschaftliche "Pflichten" in Vordergrund stehen, aber auch die kirchlichen Anforderungen eine für Jugendliche persönlich empfundene "unstimmige Notlösung" erzwingen. Wenn PatInnen die kirchlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, ist damit noch lange nicht ausgesagt, dass diese Personen keinen persönlichen Glauben haben. Bei wirklich von aller Reliosität entfremdeten Personen, sofern es solche überhaupt gibt, wäre noch lange nicht gesagt, dass sehr wohl die rein menschlich emotional, freundschaftliche Begleitung im Sinne von Stärkung nicht geboten wäre. Bei einer solchen Wahl wird sozusagen auf den erwünschten Schwerpunkt einer "christlich spirituellen Begleitung" verzichtet. PatInnen ohne nötige kirchlichen Voraussetzungen können ganz regulär wie andere FirmpatInnen die Jugendlichen zur Firmspendung begleiten. Lediglich der Name der PatInnen wird nicht auf der Firmkarte vermerkt. Vom äußeren Ablauf der Feier ist für niemanden ein Unterschied festzustellen.
2. Der Wert einer spirituellen Begleitung
Wir wollen damit keinesfalls unsere Idee vom Wert einer spirituellen Begleitung innerhalb der Kirche abschwächen. Dieser freizügige Umgang mit dem Patenamt entspringt unserem großen Respekt der persönlichen Freiheit jedes Menschen, die von Gott gegeben ist. Zwang liegt jeder Liebe fern. Wir sind überzeugt, dass FirmpatInnen, welche eine lebendige Beziehung zu Gott erfahren und stark im Glauben sind, eine echte Ressource für junge Menschen auf dem Lebensweg sind. Denn es tauchen im Leben doch immer wieder Herausforderungen und Krisen auf, wo die Gottesbeziehung die letzte Kraft zur Bewältigung bietet. Gerade einen Menschen zu haben, mit dem man auch vertrauensvoll über so intime Gefühle wie dem persönlichen Glauben sprechen kann, ist ein unüberbietbarer Wert. Er steht für jene, die darum wissen weit über jedes kostbarste Firmgeschenk.
Welche Konsequenz hat der Verzicht auf den Vermerk von PatInnen auf der Firmkarte?
Dieser Verzicht auf eine Eintragung auf der Firmkarte hat überhaupt keine dauerhafte Konsequenz. Die Firmkarte ist lediglich ein Instrument der Dokumentation der Firmung für die Mitteilung an das Pfarramt, wo der Jugendliche getauft worden ist. Im Taufbuch, als dem lebenslangen Personenregister der Kirche, vergleichbar mit dem Standesamt, wird lediglich der Firmvermerkt eingetragen: Ort der Firmung, Datum und Firmspender. PatInnen werden in diesem Register nicht vermerkt. Also scheint das Fehlen korrekter FirmpatInnen später nirgends, weil auch kirchlich gültige FirmpatInnen nicht im Taufbuch vermerkt werden.
Daten gültiger Firmpat/innen erforderlich
Die FirmpatInnen werden über das EDV System der Diözese durch die Suchfunktion eingefügt. Personen ohne Taufe oder Kirchenmitgliedschaft können inzwischen aus technischen Gründen gar nicht mehr eingefügt werden. Um im Pfarrsekretariat dann die auf der Anmeldung angeführten Personen im EDV System zu finden, bedarf es der korrekten Ausfüllung des Anmeldeformulars. Es braucht mindestens den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, den Wohnort und auch den Ort der Taufe der PatInnen. Da dies nicht mehr allen sicher bekannt ist, sich oft durch Heirat auch der Name geändert hat, oder erst nach der Taufe der Geburtstagsname auf den gemeinsamen Familiennamen der Eltern umgeschrieben wurde, usw., lassen sich FirmpatInnen oft schwer finden. Die Kopie des Taufscheines der FirmpatInnen ist daher auch der Anmeldung beizulegen, sofern ein formeller Eintrag auf die Firmkarte möglich und erwünscht ist. Bei nicht Erbringung der benötigten Daten verzichten Sie auf diesen Vermerk auf der Firmkarte. Es ist somit Ihre Entschediung, wie Sie es wollen.