Friedhof Altmünster und Urnenfriedhof Reindlmühl
Beisetzung mit Sarg:
Diese erfolgt entweder in einem bestehenden Familiengrab, wenn noch Plätze frei sind. Bei einem Tiefgrab wird der erstbestattete Sarg so tief eingegraben, dass später in geringerer Tiefe ein weiterer Sarg bestattet werden kann. Je nach Größe - Einzelgrab oder Doppelgrab - können also 2-4 Personen in derselben Grabanlage bestattet werden. Nach der gesetzlichen Verwesungsfrist von mindestens 10 Jahren können die Plätze wieder neu belegt werden.
Grabgebühren
Die Grabgebühr wird bei der Beisetzung gleich für 10 Jahre, also für die gesamte Zeit der Verwesungsfrist eingelöst. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Gebühren von der Pfarre wieder neu vorgeschrieben. Solange jemand ein Grab mit den entsprechenden Gebühren mietet, bestimmt dieser auch, wer dort nach Ablauf der Verwesungsfrist dort beigestzt wird. Die aktuelle Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der Friedhosfordnung (Siehe Link weiter unten!). Grabvergaben und Einhebung der Gebühren erfolgen über die Pfarrkanzlei Altmünster.
Urnenbeisetzung
Eine Urnebeisetzung ist in einer nromalen Grabanlage ebenso möglich, bzw. sogar zu empfehlen. Denn eine biologisch verrottbare Urne löst sich dort auf und es könenn in einer Grabanlage mehrere Urnen beigestzt werden, weil sie ja nicht den Platzbedarf eines Sarges haben. Der Nachteil von ausschließlichen Urnengräbern in einer Nische kommt besonders dann zur Geltung, wenn eine solche Anlgae voll belegt ist. Nach österreichischem Bestattungsrecht darf eine Räumung einer solchen Grabanlage nur durch den Bestatter erfolgen und bedarf dann zusätzlich der Mithilfe des Toengräbers für eine endgültige Beisetzung als Entllerung der Urne in ein Erdgrab. Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden und fühlt sich dann möglicherweise wie ein zweites Begräbnis nach vielen Jahren an. Daher ist von der diözesanen Friedhofsordnung bereits die Neuerrichtung von Urnengrabstellen nicht mehr genehmigt.
Friedhofsordnung
In der Friedhofsordnung können sie die aktuellen Grabgebühren und umfassende Informationen finden. Die aktuelle Friedhofsgebühren und die allgemeine Friedhofsordnung finden Sie unten als Link zum Download.