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Inhalt:
Di. 22.09.26

Bereits bestehende Urnengräber

Bereits vorhandene Urnengräber können natürlich weiter zur Beisetzung von weiteren Urnen genutz werden. Die Möglichkeit ist aber immer auf die jeweilige Größe beschränkt. Wenn eine Urnenanlage voll belegt ist, bleibt den Nutzer/innen die Möglichkeit offen, vorher beigesetzte Urnen in einem vorhandenen oder neu erworbenen Erdgrab beizusetzen. Diese ist gesetztlich so geregelt, dass es sowohl die Mitwirkung des Bestatters als auch des Totengräbers braucht. Alle Veränderungen müssen mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt werden. Die gestzlich erlaubten Möglichkeiten kann Ihnen der Bestatter darlegen. 

 

 

Bei der Auflösung von Urnengräbern braucht es eine schriftliche Kündigung bei der Friedhofsvrwaltung. Es besteht aber auch die Pflicht, die Grabstätte durch befugtes Personal räumen zu lassen. Die Entscheidung wo und in welcher Form die vorher beigesetzten Urnen dann endgültig beisgestzt werden, ist den Nutzer/innen überlassen. Die Kosten für dieselbe ist auch von den NutzerInen zu tragen. 
 

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