Di. 22.09.26
Bereits bestehende Urnengräber
Bei der Auflösung von Urnengräbern braucht es eine schriftliche Kündigung bei der Friedhofsvrwaltung. Es besteht aber auch die Pflicht, die Grabstätte durch befugtes Personal räumen zu lassen. Die Entscheidung wo und in welcher Form die vorher beigesetzten Urnen dann endgültig beisgestzt werden, ist den Nutzer/innen überlassen. Die Kosten für dieselbe ist auch von den NutzerInen zu tragen.