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Inhalt:
Di. 22.09.26

Erdgrab für Sarg und Urne

Erdgräber sind Grabanlagen, wo der Sarg oder die Urne der Verstorbenen direkt in die Erde versenkt werden. Sie werden als Einzelgräber angeboten, wo die erste Person in der Form eines Tiefgrabes bestattet werden kann und bis zum Ende der Verwesungszeit von 10 Jahren ruht. Es besteht aber noch die Möglichkeit der Bestattung eines zweiten Sarges als Normalgrab, wo bereits beigesetzte Verstorbene im "im Tiefgrab" unberührt bleiben. Dann kann aber erst nach Ablauf der 10-jährigen Verwesungsfrist der letzten Beisetzung wieder eine neue Sargbestattung erfolgen.

 

Familiengräber (auch Doppelgrab bezeichnet) haben die doppelte Größe. Demnach können also 2-4 Personen in derselben Grabanlage mit Sarg bestattet werden. Nach der gesetzlichen Verwesungsfrist von mindestens 10 Jahren können die Plätze wieder neu belegt werden.

In einem Erdgrab können aber auch bzw. zugleich Urnen beigesetzt werden. Diese müssen allerdings aus biologisch verrottbarem Material bestehen. Beisetzung von Urnen nehmen sehr wenig Platz ein. Daher sind durchaus bis 2-3 Urnenbeisetzungen in einem Einzelgrab möglich. Die Platzfrage für darüber hinausgehnde Beisetzungen von Urnen ist im Einzelfall mit dem Bestatter und Totengräber zu klären. 
 

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