Keine Urnen Gräber mehr frei
Unbedachte Folgen von Urnen Nischen
Der Grund für diese Festlegung liegt darin, dass jede Urnennische einmal voll belegt sein wird. Um wieder neue Plätze zu schaffen gibt es die gesetzliche Vorgabe, dass die Entleerung einer Urnennische nur gemeinsam mit einem Bestatter und einem Totengräber vorgenommen werden darf. Damit entstehen einerseits neuerlich Bestatterkosten und zusätzlich Kosten für eine Exhumierung. Dies späteren Folgen ähneln dann unter Umständen einer zweiten Beisetzung, was sowohl für die Angehörigen als auch für die Friedhofsverwaltung damit vermieden wird. Ein anderes Problem tritt dann auf, wenn jemand die Grabmiete nicht mehr verlängert. Wer ist in Folge zuständig für eine gesetzeskonforme Räumung von Urnennischen und übernimmt auch die Kosten? Um diese Folgeansprüche zu vermeiden, ist diese Grundentscheidung in der Friedhofsordnung festgelegt worden. Andererseit ist dies auch eine gewisse Beinträchtigung der Totenruhe.
Urnenbeisetzung im Erdgrab
Es steht allerdings allen offen, eine biologische, natürlich abbaubare Urne zur Bestattung in einem Erdgrab zu verwenden. Diese verrottet über die Jahre und die Totenruhe ist für alle Verstorbenen ab der Beisetzung gewährleistet.