Sobald mit 15. Mai 2020 die aktuelle Verordnung des Gesundheitsministeriums zur Einschränkung des Betriebs von unserer Kinderbetreuungseinrichtung ausläuft, gelten wieder die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.
Im Jahr vor dem Schuleintritt entwickeln Kinder, aufbauend auf bisherigen Lernerfahrungen, ihre in den ersten Lebensjahren erworbenen Kompetenzen weiter und differenzieren diese aus.