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Corona Ampel

Die Bildungsdirektion OÖ veröffentlicht jede Woche die aktuell geltenden "Ampelfarben" für die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (KBBE) der Bezirke in Oberösterreich.

Folgende Regelungen der Bildungsdirektion für Krabbelstuben, Kindergärten und Horte treten je nach Bezirk in Kraft.

https://www.lsr-ooe.gv.at/home-die-bildungsdirektion/

 

Normalbetrieb mit Hygienevorkehrungen

Einhaltung der allg. Hygiene- und Schutzmaßnahmen für den Alltag

  • Erstellung eines Hygiene- und Präventionskonzepts für die Kinderbetreuungseinrichtung

Normalbetrieb unter verstärkten Hygienebestimmungen

Einhaltung der Hygienebestimmungen des Normalbetriebs, darüber hinaus:

  • Dringende Empfehlung für das Tragen eines MNS für Eltern und Pädagog/inn/en im Eingangsbereich und beim Austausch untereinander; eine freiwillige Verwendung im pädagogischen Alltag ist möglich
  • Besondere Sorgfalt bei der Umsetzung des für die Einrichtung geltenden Reinigungskonzeptes
  • Wo pädagogisch sinnvoll und organisatorisch möglich, Aktivitäten ins Freie verlagern
  • Den Zutritt externer Personen reduzieren!

Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen

Einhaltung der verstärkten Hygienebestimmungen, darüber hinaus:

  • Vermeidung von Gruppenwechsel im Kindergarten bzw. bei unvermeidbarem Gruppenwechsel lückenlose Dokumentation der Gruppenzusammensetzung
  • Keine gruppenübergreifende Nutzung ausgelagerter Spielbereiche
  • Keine gemeinschaftliche Nutzung von Arbeitsmitteln und Lernbehelfen im Hort (Spitzer, Lineale, Leseschablonen etc.) und fixe Sitzplatzzuteilung im Lernraum
  • Kein Zutritt externer Personen mit Ausnahme systemrelevanter Partner/innen (Fachberatungen für Integration, psychologische Beratung, Aufsichtsbehörde) in begründeten Einzelfällen

Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen

Einhaltung der erhöhten Schutzmaßnahmen, darüber hinaus:

  • Tragen von MNS im Eingangsbereich für Eltern und betreuende Personen
  • Fixe Zuteilung von Personal pro Gruppe
  • Keine Durchmischung von Gruppen
  • Fernbleiben ist trotz verpflichtendem Kindergartenjahr gestattet
  • Feste, Feiern, (Eltern-) Veranstaltungen und Ausgänge/Exkursionen entfallen

Bei einem bestätigten Erkrankungsfall ist eine schriftliche Information an die zuständige Bildungsdirektion zu übermitteln.

 

Team Pfarrcaritas-Kinderbetreuungseinrichtung

 

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