Was ist im Verdachtsfall zu tun?
Da eine Infektion mit COVID-19 eine anzeigepflichtige Krankheit im Sinne des Epidemiegesetzes darstellt, bitten wir die Eltern, die folgende Vorgehensweise zur Kenntnis zu nehmen.
- Die Eltern informieren persönlich per Telefon die zuständige Pädagogin über eine Infektion oder den dringenden Verdacht einer Infektion mit COVID-19 beim Kind.
- Anschließend tritt die Leitung der Einrichtung mit der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde (BH) in Kontakt.
- Die Gesundheitsbehörde legt fest, ob und welche Maßnahmen zu treffen sind. Den Anweisungen der Gesundheitsbehörde ist Folge zu leisten.
- Alle Eltern/Erziehungsberechtigten der Einrichtung werden über die festgelegten Maßnahmen informiert.
- Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen (Schließung von Gruppen, Desinfektion etc.) entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.
Die aktuelle Zeit ist herausfordernd und leider ist es so, dass es keine Rezepte und keine allgemein gültigen Antworten gibt. Es muss immer die jeweilige Situation genau betrachtet und analysiert werden, um zu einer korrekten Entscheidung gelangen zu können.
Wir müssen die allgemeinen Regeln beim Auftreten einer meldepflichtigen Infektionserkrankung einhalten und bemühen uns, in gutem Informationsfluss mit den Eltern zu bleiben.
Team Pfarrcaritas-Kinderbetreuungseinrichtung
