Das Bischöfliche Ordinariat unterstützt den Bischof, sowie den Generalvikar und die Bischofsvikare bei ihrer Arbeit. Darüber hinaus werden folgende Aufgaben übernommen:
In der Ordinariatskanzlei werden amtliche Schriftstücke vorbereitet und ausgefertigt. Für den pfarrlichen Bereich können hier insbesondere liturgische Beauftragungen (für Seelsorgeteams, Kommunionhelfer: innen, Wortgottesfeierleiter:innen, etc.) beantragt werden. Auch um diözesane Auszeichnungen kann hier angefragt werden.
Darüber hinaus ist die Ordinariatskanzlei Fachstelle für kirchen- und religionsrechtliche Auskünfte sowie die kanonistische Textierung diözesaner Regelungen und bischöflicher Gesetze.
Im Diözesanarchiv werden Pfarren und Pfarrteilgemeinden bei der Erschließung des Bestandes ihrer Archive unterstützt.
Insbesondere können hier auch Auskünfte und Genehmigungen im Zusammenhang mit dem Wunsch nach Einsichtnahme in die Pfarrarchive oder die Altmatrik erteilt werden. Wenn Pfarren und Pfarrteilgemeinden das wollen, kann ihr Archiv nach Möglichkeit auch vom Diözesanarchiv übernommen und an einer zentralen Stelle verwaltet werden.
Das Diözesangericht sorgt für die kirchliche Rechtsprechung in unserer Diözese. Es werden dabei vor allem Anliegen im Zusammenhang mit der Frage nach der kirchlichen Gültigkeit von Eheschließungen beratend und im Verfahren geprüft.
Im Bischöflichen Sekretariat können Termine mit dem Diözesanbischof vereinbart werden. Hier werden auch die Dekanatsvisitationen und andere Termine in den Pfarren und an pastoralen Knotenpunkten sowie öffentliche Begegnungen vorbereitet.