Nach der Kandidat:innenwahl: Kandidat:innen informieren
Hinweise zur Information der Kandidat:innen
Hier geht es um Grundlagen. Eine ausführliche Handreichung zur Information der Kandidat:innen findet sich hier (Link wird eingefügt). Die Information der Kandidat:innen über das Ergebnis der PGR-Wahl ist eine besonders sensible Angelegenheit, sie bedeutet Freude für die einen, Enttäuschung für die Ersatzkandidat:innen.
Die Anspannung der Kandidatinnen und Kandidaten am Tag der Wahl ist in der Regel groß. Daher ist es wichtig, sie so rasch wie möglich über das Wahlergebnis zu informieren.
Bereits im Vorfeld sollte überlegt werden, wie diese Information erfolgt: Wer kontaktiert wen und welche Formulierungen werden gewählt?
Die Anzahl der erhaltenen Stimmen ist kein Ausdruck für die persönliche Qualität eines Menschen. Achten Sie daher besonders bei jenen, deren Stimmen nicht für einen sofortigen Einzug ausreichen, auf eine wertschätzende und unterstützende Kommunikation des Ergebnisses.
Informieren Sie nach Möglichkeit zunächst die Ersatzkandidatinnen und -kandidaten und erst danach jene, die ausreichend Stimmen erhalten haben. Achten Sie dabei auf eine positive Wortwahl: Vermeiden Sie Formulierungen wie „nicht gewählt“. Betonen Sie stattdessen die erhaltene Zustimmung.
Veröffentlichung des Wahlergebnisses am Wahltag 7. März 2027
• Aushang im Schaukasten
• Veröffentlichung auf der Pfarrgemeinde-Website
• Meldung der Statistik an den Fachbereich Ehrenamt und Pfarrgemeinde
Bei der Kandidat:innenwahl wird der neue Pfarrgemeinderat in der Regel am darauffolgenden Sonntag im Gottesdienst/Pfarrcafe vorgestellt. Dann ist auch die Einspruchsfrist von einer Woche (Wahlordnung) vorüber.
Wahlfeier
In manchen Pfarrgemeinden findet am am Abend der Kandidat:innenwahl eine Wahlfeier statt, zu der unter anderem der bisherige Pfarrgemeinderat, der Wahlvorstand, die Wahlkommission(en) sowie alle Kandidatinnen und Kandidaten herzlich eingeladen sind, um gemeinsam auf die erfolgreiche Wahl anzustoßen.