Die "Ordnung für Wahlen in den Pfarrgemeinden der Pfarren der Diözese Linz A-C" gilt für alle Pfarrgemeinden, deren Pfarren zum Zeitpunkt der PGR-Wahl in der neuen Struktur sind.
Diese PGR- Wahlordnung gilt auch für die Umsetzungsrunde 6 (PiU 6 = Pfarren in Umsetzung Runde 6: Dekanate Bad Ischl, Kallham, Rohrbach, St. Johann am Wimberg, Sarleinsbach und Unterweißenbach). Einige zusätzliche Regelungen für die PiU 6 stehen in Abschnitt D, der als eigenes Dokument zum Download bereitsteht.