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Fachbereich Ehrenamt und Pfarrgemeinde
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Inhalt:

Dank für das Wirken im Pfarrgemeinderat und diözesane Ehrungen

Der schönste Dank für Pfarrgemeinderäte, das zeigt der PGR-Kompass 2025, ist die Anerkennung durch die Pfarrgemeinde, also jene Menschen, für die man sich als Mitglied eines Pfarrgemeinderates einsetzt. Doch auch ein formeller Dank für fünf Jahre Wirken im Pfarrgemeinderat macht Freude.

 

Dank zum Abschluss der PGR-Periode 2022-27

 

Eine Wertschätzungs- und Anerkennungskultur im Pfarrgemeinderat und in der Pfarrgemeinde ist im laufenden Tun der Pfarrgemeinde eine Möglichkeit, Motivation zu stärken und das Wirken zu beflügeln. Diese Kultur wird in den Seelsorgeteam-Funktionsmodulen "PGR-Organisation" und "Gemeinschaftsdienst" thematisiert und vertieft.

 

In diesem Beitrag geht es um den offiziellen Dank an die Mitglieder des Pfarrgemeinderates, die für fünf Jahre Verantwortung im Beratungs- und Beschlussgremium Verantwortung für die Pfarrgemeinde übernommen haben. Wessen Aufgabe ist das in der neuen Territorialstruktur der Diözese Linz?

 

Das Seelsorgeteam dankt den gewählten, entsendeten und kooptierten PGR-Mitgliedern

 

Das Pfarrgemeinde-Leitungsteam ist das Seelsorgeteam. Dort ist grundsätzlich das Danken für pfarrgemeindliches Engagement – auch im Pfarrgemeinderat – angesiedelt.

Das Seelsorgeteam dankt rund um die Konstituierung des neuen Pfarrgemeinderates – am besten vor diesem Termin, bei der letzten Pfarrgemeinderats-Sitzung des bisherigen Pfarrgemeinderates – allen Mitgliedern, die gewählt, entsendet oder kooptiert in den vergangenen fünf Jahren im Pfarrgemeinderat gewirkt haben.

Auch der Pfarrvorstand kann sich an diesem Dank beteiligen.

 

Wer dankt den Mitgliedern des Seelsorgeteams?

 

Die Wirkungsperioden von Pfarrgemeinderat und Seelsorgeteam sind nicht ganz deckungsgleich, sondern überlappen sich um einige Monate. Das Wirken des neuen Pfarrgemeinderates beginnt mit der Konstituierung, damit endet die Wirkungsperiode des bisherigen Pfarrgemeinderates.

Die Mitglieder des amtierenden Seelsorgeteams sind amtlich im Pfarrgemeinderat und das grundsätzlich bis zur Wahl des neuen Seelsorgeteams durch den Pfarrgemeinderat und dessen Beauftragung durch den Bischof, maximal bis zum Ende des PGR-Wahljahres.

Der Dank an das Seelsorgeteam liegt auf der Pfarr-Ebene, konkret ist dort der Pastoralvorstand, die Pastoralvorständin dafür verantwortlich. Eine Gelegenheit für diesen Dank könnte die Beauftragung des neuen Seelsorgeteams im Rahmen eines Gottesdienstes sein. Die Empfehlung des Fachbereichs Ehrenamt und Pfarrgemeinde ist, für jede Wirkungsperiode (auch beim Seelsorgeteam) eigens zu danken.

Wie intensiv die Gestaltung des Abschieds langjähriger Seelsorgeteam-Mitglieder ausfällt, liegt in der Gestaltungskompetenz der Pfarrgemeinden.

In der Pfarrgemeinde hat die hauptamtliche Ansprechperson diesen Dank im Blick; sie gestaltet den Dank zusammen mit dem Pastoralvorstand, der Pastoralvorständin, auch auf Grund der Vertrautheit mit dem Seelsorgeteam und der Pfarrgemeinde. Die hauptamtliche Ansprechperson ist auch jene Funktion, die die Seelsorgeteam-Mitglieder im Rahmen der Konstituierung des neuen Pfarrgemeinderates einzeln fragt, ob diese für eine weitere Wirkungsperiode im Seelsorgeteam bereit sind.

Ebenfalls aktiv beim offiziellen Dank werden könnte die Geschäftsleitung des Pfarrlichen Pastoralrates (ev. zusammen mit der Geschäftsleitung des Pfarrlichen Wirtschaftsrates).

 

Anmerkung:

In den Pfarrgemeinden der Dekanate der Struktur-Umsetzungsrunde 6 (Bad Ischl, Kallham, Sankt Johann am Wimberg, Sarleinsbach, Rohrbach, Unterweißenbach), in denen es noch kein Seelsorgeteam gibt, liegt das Dank bei den leitenden Hauptamtlichen (Pfarrer, Pfarradministrator, Pfarrassistent:in etc.).

 

Danke-Urkunde in MS Word zum Fertiggestalten am Computer

Danke-Urkunde in PDF-Format zum handschriftlichen Ausfüllen

 

Im Ehrenamts-ABC sind Anregungen für individuelle Gestaltungen des Danke-Sagens zu finden.

Severinmedaille der Diözese Linz

 

für Verdienste in Pfarre / Seelsorgeraum / Dekanat / Region

(neue Struktur: Pfarrgemeinde / Pfarre / Region)


Die „Severinmedaille“ ist eine kreisrunde Medaille, deren Vorderseite mit der Umschrift „SANKT SEVERIN“ als Symbolik ein Olivenbaumblatt zeigt, und auf deren Rückseite das Wappen der Diözese Linz mit der Umschrift „Diözese Linz“ dargestellt ist. Sie wird im Bereich von Pfarre, Seelsorgeraum, Dekanat oder Region (neue Struktur: Pfarrgemeinde / Pfarre / Region) verliehen.

 

Die Severinmedaille und weitere Ehrenzeichen werden an Persönlichkeiten verliehen, die sich durch einen längeren Zeitraum besonders anerkennenswerte Verdienste im pastoralen oder in einem mit der Katholischen Kirche zusammenhängenden sozialen, kulturellen, gesellschaftspolitischen oder organisatorischen Bereich erworben haben.


Voraussetzung für die Zuerkennung sind entweder

  • eine besondere leitende ehrenamtliche Tätigkeit bzw. eine ehrenamtliche Funktion mit besonderer Fachverantwortung jeweils für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren, oder
  • eine sonstige ehrenamtliche Mitarbeit für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren.

Antragsberechtigt sind: Dechanten oder Pfarrer bzw. ihnen rechtlich Gleichgestellte sowie Pastoral- oder Verwaltungsvorständ:innen, Leiter:innen der Bereich der Diözesanen Dienste, Präsident:in der Katholischen Aktion, Diözesane Frauenbeauftragte, Vorsitzende der diözesanen Ordenskonferenz sowie der Regionalkonferenz der Frauenorden der Diözese Linz;

Ein Kuratorium bearbeitet die Anträge und stimmt darüber ab – das Abstimmungsergebnis wird dem Bischof zur Bestätigung vorgelegt.

 

Das Antragsformular ist (für Zugangsberechtigte) im DiALog zu finden und kann unter ordinariat@dioezese-linz.at eingereicht werden.

Anträge sind bis 31. März bzw. bis 30. September einzureichen. Die Möglichkeit zur Antragstellung ist auf zwei Anträge pro Pfarr(teil)gemeinde und Jahr beschränkt.

Es werden jährlich bis zu 10 Florianmedaillen und bis zu 30 Severinmedaillen verliehen. Die Verleihung findet zwei Mal jährlich im festlichen Rahmen statt und wird vom Bischof oder von einer durch ihn beauftragten Person vorgenommen.

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