Hier folgen Tipps, wie sie die Arbeit der Wahlkommission gut gestalten können. Wie die Wahlabläufe gestaltet werden, trägt zum Bild der Pfarrgemeinde in der Öffentlichkeit bei.
Die unterschriebenen Verschwiegenheitserklärungen werden - so empfehlen es die für die Diözese Linz tätigen Datenschutzexpert:innen - für drei Jahre nach Beendigung der Tätigkeit der PGR-Wahlkommissionen im Pfarrgemeindebüro aufbewahrt. Bei Beendigung der Tätigkeit des PGR-Wahlvorstandes im März 2027 sind die Erklärungen somit bis 31. März 2030 aufzubewahren und anschließend datenschutzkonform zu vernichten.
Die "Ordnung für Wahlen in den Pfarrgemeinden der Pfarren der Diözese Linz A-C" gilt für alle Pfarrgemeinden, deren Pfarren zum Zeitpunkt der PGR-Wahl in der neuen Struktur sind.
Diese PGR- Wahlordnung gilt auch für die Umsetzungsrunde 6 (PiU 6 = Pfarren in Umsetzung Runde 6: Dekanate Bad Ischl, Kallham, Rohrbach, St. Johann am Wimberg, Sarleinsbach und Unterweißenbach). Einige zusätzliche Regelungen für die PiU 6 stehen in Abschnitt D, der als eigenes Dokument zum Download bereitsteht.