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Wo finde ich die Inventarordner? |
| In allen oberösterreichischen Pfarrgemeinden ist das Kunstgut inventarisiert. Von jedem Objekt gibt es ein Foto und ein zugehöriges Datenblatt. Diese Inventare (in grauschwarzen Kartonordnern) befinden sich in den jeweiligen Pfarren, wo sie im Archiv oder der Kanzlei aufbewahrt werden sollten. Auch im Fachbereich Kunst und Kultur haben wir die Ordner aller Pfarren greifbar. |
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Wie kommen Neuanschaffungen in das Inventar? |
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Wenn es sich nur um ein paar Stücke handelt, dann schicken Sie uns am besten ein Digitalfoto von jedem Objekt sowie alle verfügbaren Informationen dazu (Größe, Hersteller, Ankaufsdatum ...), per Mail an kunst@dioezese-linz.at. Wir ergänzen diese Angaben in unserer zentralen Datenbank und senden anschließend die Inventarblätter für die Kunstgutordner an die Pfarre. Sollte es sich um einen größeren Bestand an Objekten handeln, kann die Inventarisierung auch durch den Fachbereich Kunst und Kultur erfolgen. |
| Ausleihen von Inventarordnern? |
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Die Inventarordner, die sich in der Pfarrkanzlei oder dem Pfarrarchiv befinden, dürfen nicht außer Haus verliehen werden. Schließlich beinhalten sie die gesamte (künstlerische) Vermögensaufstellung der Pfarrgemeinde. Eine Einsichtnahme sollte nur in Präsenz vor Ort gewährt werden. Dabei sollten auch nur jene Teile vorgelegt werden, die für die Forschungsfrage relevant sind. Auch bei in der Pfarre bekannten Personen sollte da keine Ausnahme gemacht werden. |
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Können wir über alte Stücke, die nicht im Inventar erfasst sind frei verfügen? |
| Kunstgüter unterliegen sehr häufig dem Denkmalschutz bzw. manches darf aus kirchenrechtlicher Sicht nicht verkauft werden, etwa Reliquien oder andere liturgische Geräte. Auch wenn Stücke bislang nicht im Inventar erfasst sind, unterliegen sie grundsätzlich denselben Beschränkungen wie die Objekte aus dem Inventar. Die Entscheidung, ob Objekte abgegeben werden können, obliegt dem Fachbereich Kunst und Kultur. Richten Sie Ihre Anfrage am besten mit Fotos an kunst@dioezese-linz.at. Wir prüfen, ob es sich bei den fraglichen Objekten um wertvolles Kunstgut handelt (z.B. ob der Denkmalschutz schlagend wird, ob es sich um seltenes oder wertvolles, für den Ort relevantes Kunstgut handelt. Ist es Teil der Originalausstattung? Etc.). Wenn Objekte von uns nicht freigegeben werden können, werden sie für das Inventar nacherfasst. |
| Beschädigung: Was tun? |
| Das ist abhängig davon, wie die Beschädigung zustande gekommen ist: ► Bei Vandalismus – siehe Vorgehen bei Diebstahl. ► Wenn jedoch während einer Veranstaltung ein Missgeschick von Dritten (oder ohne Zutun von Dritten) passiert ist (z.B. ein Teil des Altars ist heruntergefallen), ist zuerst eine Bauanmeldung zu machen. Das Formular finden Sie hier: Bauanmeldung Die Meldung kommt dann an den FB Kunst und Kultur, wo die weiteren Schritte besprochen werden. Achtung Hinweis: Bei akuten Fällen ist der Fachbereich Kunst und Kultur unter (kunst@dioezese-linz.at und/oder Tel: 0732/995151-4520) erreichbar. Der FB empfiehlt geeignete Firmen für die Schätzung der Schadenssumme und Behebung der Schäden. Weiteres Vorgehen – siehe Ablauf bei Restaurierung. |
| Wie sind die Kunstobjekte versichert? |
| Alle Kunstobjekte in pfarrlichem bzw. diözesanem Besitz oder die liturgisch verwendet werden, sind durch die Kirchenversicherung versichert. Es gibt eine Sachversicherung (sämtliche Gebäude- und Inhaltswerte), eine Haftpflichtversicherung, Solidarkasko, Unfallversicherung und Kunsttransportversicherung. Detaillierte Informationen finden sich unter Kirchenversicherung | OÖ Versicherung. Es sind dort auch alle Formulare für die Schadensmeldungen zu finden. |
| Diebstahl bemerkt? Befolgen Sie diese Schritte |
| 1. Anzeige bei der Polizei: mit Foto und Maßen des Gegenstandes (die sich im Inventarordner finden). Hierbei ist wichtig, im Polizeiprotokoll auch anzuführen, wie das gestohlene Objekt gesichert war (abgesperrt, mechanische oder elektronische Sicherung). Es genügt an und für sich jedes bemühte Hindernis (z.B. Fixierung mit festem Draht), aber ohne Sicherung ist das Objekt nicht von der Versicherung gedeckt! (z.B.Leuchter!) 2. Meldung an die Kirchenversicherung | OÖ Versicherung 3. Meldung an den Fachbereich Kunst und Kultur (kunst@dioezese-linz.at und/oder unter der Tel: 0732/995151-4520). Nur so können wir die Inventare der Pfarren auf einem aktuellen Stand halten. Wir geben einen Schätzwert ab. Auch sind wir bemüht, einen entsprechenden Ersatz für das gestohlene Objekt zu finden. >>> zur Artikel Vorgehensweise bei Diebstahl <<< |
| Maßnahmen für mehr Sicherheit und Diebstahlschutz |
| Nutzen Sie die Möglichkeit des kriminalpolizeilichen Beratungsdienstes zur Kriminalprävention. Hier erhalten Sie eine fachgerechte Risikoanalyse und Beratung zur Situation bei Ihnen vor Ort. Als erste Maßnahme entfernen Sie ungesicherte Kleinobjekte wie Leuchter oder Vorsatzkreuze und versperren Sie diebstahlgefährdete Objekte in der Sakristei. Verwenden Sie einfache, billige Leuchter und nutzen Sie die wertvolleren nur während der Messe. Achtung: Ungesicherte Objekte sind nicht von der Versicherung gedeckt! Lagern Sie keine Leitern im Kirchenraum. Weiterführende Sicherungsmaßnahmen an historischen Objekten (z.B. Montagen) sind durch qualifizierte Restaurator:innen durchzuführen. |
| Was ist alles unter Denkmalschutz? |
| Auf der Homepage des Bundesdenkmalamtes gibt es die Denkmalliste, worin alle unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Objekte zu finden sind. Darüber hinaus stehen alle beweglichen Objekte im Eigentum einer anerkannten Religionsgemeinschaft lt. §2a DMSG ebenso unter Denkmalschutz. Das betrifft auch die Kirchenausstattung, selbst wenn sie dzt. nicht in Verwendung ist. Bei Unklarheiten wird um Kontaktaufnahme mit dem FB Kunst und Kultur ersucht. |
| Ein Objekt herrichten lassen: Das ist zu tun. |
| Bei allen Objekten der Kirchenausstattung ist zuerst ist eine Bauanmeldung zu machen. Das Formular finden sie hier. Bauanmeldung Die Meldung kommt dann an den FB Kunst und Kultur, wo die weiteren Schritte besprochen werden. Bei Einzelobjekten wie Textilien oder liturgischem Gerät können Sie auch eine Anfrage mit (Handy)Fotos an uns senden (kunst@dioezese-linz.at). Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung und nennen Ihnen das weitere Vorgehen. |
| Neuvergoldung von Kelchen - bitte beachten! |
| Historische Feuervergoldungen an liturgischem Gerät sind nicht nur Teil des Originals, sondern lassen sich in der Regel restauratorisch sehr gut reinigen – was auch billiger kommt als das Neuvergolden. Bei einer galvanischen Neuvergoldung verliert so ein Objekt nicht nur unwiederbringlich den warmen Glanz, sondern mit dem Originalzustand auch deutlich an Wert! Bei allen Restaurierungen sind fachliche Qualitätskriterien einzuhalten. Wir helfen gerne bei der Auswahl der entsprechenden Fachleute für Ihre Objekte. Vermeintlich günstige Schnellrestaurierungen verursachen auf lange Sicht oft Mehrkosten und können die historischen Oberflächen zerstören! Pflegehinweise finden sie unter: Bezugsquellenliste für Pflegematerialien Download Praxisleitfaden Pflege und Umgang Pflegehinweise zum Kirchenraum allgemein Infoblatt Holzwurm |
| Förderungsmöglichkeiten bei Restaurierungen |
| Vor Beginn einer Restaurierung gibt es die Möglichkeit, um verschiedene Förderungen anzusuchen. Wichtig dabei ist, dass die Restaurierung noch nicht begonnen hat und die Arbeit erst nach Zusage der Förderhöhe beginnt! Förderungen des Bundesdenkmalamtes unter Förderansuchen (bda.gv.at) Wichtig: Vor dem Ansuchen um Förderung ist ein “Ansuchen um Veränderung eines Denkmals” zu stellen (siehe dazu Genehmigung beim Bundesdenkmalamt) Förderung des Landes OÖ unter Land Oberösterreich - Denkmalpflege (land-oberoesterreich.gv.at) |
| Genehmigung beantragen beim Bundesdenkmalamt |
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Die FAQs des Ablaufs bis zur Einreichung sind unter Veränderung an Denkmalen / Instandsetzungsverfahren (bda.gv.at) zu finden. |
| Mail über günstiges Angebot für Restaurierung von Kircheninventar bekommen |
| Das Inventar steht lt. gesetzlicher Vermutung gemäß §2a Denkmalschutzgesetz unter Denkmalschutz und gemäß Kirchenrecht und Bauordnung sind Veränderungen (Verkauf, Restaurierung etc.) kirchenbehördlich zu genehmigen. Bei größeren Restaurierungen ist eine Bauanmeldung zu machen: Bauanmeldung Bei kleineren Arbeiten ist direkt Kontakt mit uns unter kunst@dioezese-linz.at aufzunehmen. Minderqualitative Restaurierungen verursachen auf längere Sicht oft höhere Kosten und können bei falschen Maßnahmen auch den Wert des Objekts deutlich verringern! |
| Beamer / Bilschirm anbringen |
| Beamer kommen vereinzelt in der Pastoral zum Einsatz. Hierbei ist darauf zu achten, dass diese, wenn sie nicht mehr verwendet werden, weggeräumt werden, dh. dass sie mobil sein müssen. Nicht zur Ausstattung gehörende Objekte (wie Beamer etc.) dürfen den Kirchenraum nicht beeinträchtigen, wenn diese nicht in Gebrauch sind. In einer Beratung durch den Elektroprojektanten des Teams Diözesanes Bauen und den FB Kunst und Kultur können die Bedürfnisse der Pfarre und die verschiedenen Möglichkeiten ermittelt werden. |
| Objekte an andere Pfarren abgeben |
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Die erste Priorität wäre, es in der Pfarre zu belassen, da die Objekte meist mit der Geschichte des Ortes verbunden sind. Bei einem Abgabewunsch obliegt die Entscheidung dem FB Kunst und Kultur. Bitte schicken Sie uns eine Anfrage mit Fotos und/oder Inventarnummer unter kunst@dioezese-linz.at. |
| Umbau Pfarrhof: Was tun mit Möbeln, Bildern, etc.? |
| Das Inventar steht lt. gesetzlicher Vermutung gemäß §2a Denkmalschutzgesetz unter Denkmalschutz und gemäß Kirchenrecht und Bauordnung sind Veränderungen (Verkauf, Restaurierung etc.) kirchenbehördlich zu genehmigen. Als erster Schritt wird daher um zeitgerechte Kontaktaufnahme mit dem FB Kunst und Kultur ersucht (kunst@dioezese-linz.at). Wir beraten Sie gerne und sortieren gemeinsam mit der Pfarre aus, was zu entsorgen, zu behalten oder abzugeben ist. |
| Umgang mit Objekten, die nicht mehr gebraucht werden |
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Die erste Priorität wäre, sie in der Pfarre zu belassen, da die Objekte meist mit der Geschichte des Ortes verbunden sind. Wenn man die Objekte entfernt, kommt es dadurch auch zu einer Minderung des Wertes. Bei einem Ausgliederungswunsch obliegt die Entscheidung dem FB Kunst und Kultur. Bitte schicken Sie uns eine Anfrage mit Fotos und/oder Inventarnummer an kunst@dioezese-linz.at. In begründeten Ausnahmefällen und wenn es den Kriterien des Depots entspricht, werden Objekte in den kulturGUTspeicher aufgenommen. Das ist jedoch in jedem Einzelfall individuell zu prüfen. |
| Abgabe von Objekten an den kulturGUTspeicher - Ablauf |
| Vorausgesetzt, der FB Kunst und Kultur genehmigt die Abgabe der Objekte, ist danach ein PGR Beschluss zu fassen. Darin gibt die Pfarre das Eigentumsrecht an die Diözese Linz ab. Ein Schenkungsvertrag wird vom FB aufgesetzt. Objekte müssen schädlingsfrei sein und der Transport ist durch die Pfarre zu bewerkstelligen. Der FB übernimmt die künftigen Kosten für Lagerung und ggf. Weitervermittlung. |
| Bei der Renovierung/Umgestaltung bleiben z. B. Bänke übrig. Wohin damit? |
| Das Inventar steht lt. gesetzlicher Vermutung gemäß §2a Denkmalschutzgesetz unter Denkmalschutz und gemäß Kirchenrecht und Bauordnung sind Veränderungen (Verkauf, Restaurierung etc.) kirchenbehördlich zu genehmigen. Das genaue Vorgehen bzw. Lagerung ist vorab mit uns bzw. mit dem Bundesdenkmalamt abzuklären und erfolgt immer ortsspezifisch. |
| Kunstgegenstände oder Möbel verkaufen |
| Kunstgüter unterliegen sehr häufig dem Denkmalschutz bzw. manches darf aus kirchenrechtlicher Sicht nicht verkauft werden, etwa Reliquien oder andere liturgische Geräte. Die Entscheidung, ob Objekte abgegeben werden können, obliegt dem Fachbereich Kunst und Kultur. Richten Sie Ihre Anfrage am besten mit Fotos an kunst@dioezese-linz.at. Wir prüfen, ob es sich bei den fraglichen Objekten um erhaltenswertes Kunstgut handelt (z.B. ob der Denkmalschutz schlagend wird, ob es sich seltenes oder wertvolles, für den Ort relevantes Kunstgut handelt. Ist es Teil der Originalausstattung? Etc.). Wenn Objekte abgegeben werden können, werden diese Stücke von uns ordnungsgemäß aus dem Kunstgutinventar ausgegliedert. |
| Der Pfarre wurde eine Schenkung von Kunstobjekten angeboten. Was ist zu bedenken? |
| Die Pfarre ist grundsätzlich nicht verpflichtet Geschenke oder Erbschaften anzunehmen. Vor Annahme ersuchen wir um Kontaktaufnahme, um die rechtlichen und pastoralen Hintergründe gemeinsam abzuklären. Bei der Einschätzung des künstlerischen Wertes unterstützen wir Sie ebenso gerne. Die Vertragsabwicklung erfolgt durch den FB Kunst und Kultur und das Team Recht und Liegenschaften. |
| Alte (religiöse) Stücke vom Dachboden - etwas wert? |
| Grundsätzlich ist der Fachbereich Kunst und Kultur eine Servicestelle für die Pfarrgemeinden und die diözesanen Einrichtungen. Wenn Sie uns ein aussagekräftiges Digitalfoto mailen (kunst@dioezese-linz.at), dann werden wir uns aber dennoch bemühen, eine erste Einschätzung abzugeben, um z.B. die Darstellung oder das ungefähre Alter einzuordnen. Weiterführende Recherchen oder Informationen zu Verkaufswert können wir bei privaten Anfragen jedoch nicht leisten. |
| Paramente in die Mission geben? |
| Auch die historischen Paramente sind im Kunstgut-Inventar erfasst. Schließlich sind auch sie ein Teil der Pfarrgeschichte. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die historischen Stücke als kirchliches Eigentum in der Regel unter (staatlichem) Denkmalschutz stehen. Es besteht somit eine gewisse Aufbewahrungspflicht für die Pfarrgemeinden. Bei der fachgerechten Lagerung von Textilien ist der Fachbereich Kunst und Kultur gerne behilflich. ► Wenn der Wunsch besteht, einzelne Paramente weg- oder abzugeben, dann muss der Fachbereich Kunst und Kultur seine Zustimmung dazu erteilen: Sie können uns eine Anfrage mit der Inventarnummer und/oder Digitalfotos mailen (kunst@dioezese-linz.at). Anhand von Qualität/Zustand/Seltenheit erfolgt die diözesankonservatorische Beurteilung, ob die Objekte freigegeben werden oder nicht. |
| Altes Messgewand für Nikolausumzug |
| Aus liturgischer Sicht handelt es sich um Gewandung, die gemäß Benediktionale gesegnet ist. Sie wurde/wird ausschließlich von Geweihten im Rahmen heiliger Handlungen getragen. Aus diesem Grund sollten Paramente keinesfalls für Brauchtumsveranstaltungen wie z.B. Nikolausumzüge oder für Events wie “Modeschauen” bei der Langen Nacht der Kirchen verwendet werden. |
| Muffiger Geruch oder Schimmel im Sakristeischrank |
| Hier liegt eine mangelhafte Luftzirkulation vor. Die Schränke sollten so positioniert werden, dass eine Hinterlüftung möglich ist, d.h. dass sie etwa 10 cm von der Wand abgerückt sein sollten, insbesondere vor kalten Außenmauern ev. noch mehr. Unter Umständen ist es auch möglich, in der Sockelzone oder dem Stufenpodest neuerer Schränke Luftschlitze für eine bessere Umluft anzubringen – bei historischen Schränken ist jedoch jede Maßnahme genehmigungspflichtig! Regelmäßiges Lüften verbessert auch das Klima im Schrank: öffnen Sie bei trockener und kühler Witterung alle Laden und Kastentüren und lüften Sie den Raum ausgiebig. Lüften nur, wenn es draußen trocken ist und kühler als im Innenraum. |
| Verdacht auf Holzwurm? |
| ► Ist der Befall noch lokal begrenzt? Oder kommt er bereits an mehreren Stellen vor? Kontrollieren Sie auch Nebenräume der Kirche, Dachboden oder eher unzugängliche Stellen. Aktiver Befall ist meist durch immer wieder nachrieselndes Bohrmehl und durch helle, frische Bohrlöcher erkennbar. Mitunter sind auch Käfer aufzufinden. ► Befallene Einzelobjekte sofort isolieren – dabei nicht unverpackt durch die Kirche oder andere Räume tragen. Wenn möglich in kühleren und trockeneren Raum bringen (jedoch starken oder abrupten Klimawechsel vermeiden). Kontaktieren Sie den Fachbereich Kunst und Kultur oder das Team Diözesanes Bauen. ► Lässt sich der Befall nicht mehr eingrenzen, dann sind umfangreichere Maßnahmen notwendig – im Fall von Kunstgut muss meist eine (Teil)Begasung durch eine Spezialfirma durchgeführt werden. Hier ist eine Bauanmeldung zu machen: Bauanmeldung ► Der „Holzwurm“ ist eigentlich die Larve eines Nagekäfers, der eine Temperatur von 12-25°C und eine Luft- bzw. Holz-Feuchtigkeit von ca. 55-60 % RLF braucht und der schätzt, wenn er ungestört ist. Von Befall bedroht sind z.B. auch Buchdeckel, altes sehr holzreiches Papier oder mit Leder überzogene Futterale! Kontrollieren Sie daher auch solche Objekte! |
| Es zieht - “Heilig-Geist-Loch" zudecken? |
| Tun Sie das bitte nicht! Die Öffnung im Gewölbe leistet einen sehr wichtigen Beitrag für das Raumklima. Durch sie zieht die wärmere feuchte Luft ab und verhindert so ein Mikroklima, das rasch zu Schimmelbildung führen kann. Achten Sie darauf, dass keine Fenster routinemäßig gekippt bleiben, sondern praktizieren Sie aktives Stoßlüften nach der Messe mit einer guten Querlüftung durch den ganzen Raum. |
| Nasse Stellen am Fußboden im Frühjahr |
| Warme Luft nimmt mehr Feuchtigkeit auf als kalte. Im Frühjahr, wenn die Luft im Kirchenraum noch kalt ist, bildet sich durch die warme Luft von außen Kondenswasser am ausgekühlten Boden, den Mauern und Einrichtungsgegenständen. Das kann zu schweren Schäden führen! ► Grundsätzlich sparsam lüften, wenn die Außentemperatur höher ist als im Innenraum. Fenster oder Türen im Frühjahr und Sommer daher nicht auf Dauer offenstehen lassen. Erst wenn man das Gefühl hat, dass sich die Temperatur im Innenraum der Außentemperatur weitgehend angepasst hat, kann man umfassender lüften. Immer auf gute Querlüftung achten. Heilig-Geist-Loch im Gewölbe nicht abdecken. |
| Weißer Belag bzw. “Ausblühungen” - Was ist das? |
| ► Bei einem weißen pelzigen oder nadeligen Belag in der Sockelzone der Mauern handelt es sich in der Regel um Salzausblühungen. Diese entstehen, wenn Feuchtigkeit aus dem Boden in der Mauer nach oben steigt – dort, wo sie verdunstet, kristallisieren die im Wasser gelösten Salze aus. Diese Kristalle können die Farbe absprengen und auch die Festigkeit des Verputzes beeinträchtigen. ► Weiße (oder graue) Flecken auf Objekten oder auch in der Orgel weisen auf Befall durch Mikroorganismen/Schimmel hin. Die Ursache hierfür ist in einem schlechten, zu feuchten Raumklima zu suchen (siehe: richtig Lüften). Auch hier sollten Sie rasch handeln, denn Schimmel beeinträchtigt nicht nur die Kunstwerke, sondern gefährdet auch massiv die Gesundheit! In beiden Fällen sollten Sie das Team Diözesanes Bauen kontaktieren und eine Bauanmeldung machen. |
| Alte Orgelteile entsorgen? |
| Die Entscheidung, was mit den Orgeln geschieht – egal, ob sie sich in der Kirche befinden oder in zerlegter Form in einem Depotraum – obliegt der Fachstelle Orgeln und Glocken des FB Liturgie, Sakramententheologie und Kirchenmusik. Auch wenn nur mehr Einzelteile vorhanden sind, kann es sich um ein einst bedeutendes Instrument handeln. Die ev. Freigabe hat daher stets durch den Fachbereich zu erfolgen. |
| Kirchenputz - Bitte beachten! |
| Den Boden bitte nicht zu nass, sondern immer nur “nebelfeucht” wischen. Keinesfalls Pfützen zum Trocknen stehen lassen. Wenn die Ritzen im Boden oder die Sockel der Altäre immer wieder das stehende Wasser aufnehmen, entsteht durch den Saugeffekt ein ständig feuchtes Milieu, welches irgendwann zum Ausblühen kommt. Dabei kann der Putz abbröckeln und das Holz schimmeln und modern. ► Keine scharfen Haushaltsreiniger verwenden, höchstens Seifenlaugen und diese sehr sparsam (Neutralseife oder Schmierseife). ► Altäre, Statuen und generell Objekte aus Holz sollten überhaupt nicht nass oder feucht abgewischt werden. Vergoldungen auch nicht mit Tüchern entstauben. Am besten nur mit weichen Haarpinseln abstauben und den Staub dabei direkt in die Staubsaugerdüse kehren – zuvor jedoch auf ev. lose Teile kontrollieren. ► Nicht mit überlangen Teleskopstangen hantieren. Hier reißt man leicht lose Teile ab, die man von unten nicht erkennen konnte. Zudem verteilt man mit ihnen den Staub nur im Raum. ► Grundsätzlich keine herkömmlichen Putzpasten verwenden. Auch wenn der erste Eindruck vielleicht gut wirkt, werden die Schäden dadurch noch größer. ► Staubsauger nicht in Depoträumen mit Kunstobjekten aufbewahren (möglicherweise befinden sich Schädlinge im Staubbeutel). |
| Angebot der Feuerwehr, Kirchendachboden aus Brandschutzgründen kostenlos zu entrümpeln |
| Grundsätzlich ist es sehr sinnvoll, den Dachboden von “Altlasten” zu befreien. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn es sich dabei möglicherweise um Kunstgut oder historische Objekte handelt, die auf den ersten Blick vielleicht nicht den Eindruck erwecken, etwas “wert” zu sein. Historische Zeugnisse sind z.B. auch Teile alter Turmuhren, Fensterbeschläge, Glaskugeln von Hl. Gräbern oder dgl. Der Bestand kann vom Fachbereich Kunst und Kultur durchgesehen werden. Allerdings ist so ein Besichtigungstermin bitte mit ausreichend Vorlaufzeit einzuplanen, am besten noch bevor ein Räumungstermin feststeht. |
| Wir haben viele alte Bücher und Akten. Was sollen wir damit tun? |
| Bücher, Akten, diverses Schriftgut etc. fallen in die Zuständigkeit des Diözesanarchivs Linz “DAL”. Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage telefonisch an 0732/771205-4060 oder per Mail an archiv@dioezese-linz.at |
| Anfrage für eine Ausstellung. Was beachten? |
| Mit dem Leihnehmer sind folgende Punkte zu klären: Versicherungsschutz, Transport, Ausstellungbedingungen (wie z.B. Raumklima, Beleuchtung), Leihvertrag. Gerne beraten wir Sie vorab über die wichtigen Punkte. |
| Kunstgut Transfer ins Ausland |
| Für den Transfer über die Staatsgrenze ist vorab grundsätzlich eine Ausfuhrgenehmigung beim Bundesdenkmalamt einzuholen, egal zu welchem Zweck. Link: Ausfuhr |
| Private Sammlung an religiöser Kunst der Diözese verkaufen? |
| Die Diözese Linz hat kein Budget für Ankäufe aus Privatsammlungen. Unsere Arbeit beschränkt sich auf die Verwaltung und Betreuung der Kunstobjekte im Eigentum der Pfarren und diözesanen Einrichtungen. Eine Ausnahme könnte hier höchstens sein, wenn das angebotene Objekt bekanntermaßen ehemals Teil einer bestehenden und bedeutenden Gesamtausstattung war oder als Dokument der Diözesangeschichte anzusehen ist. Dann werden die Gremien entscheiden, ob dafür ein Sonderbudget freigegeben wird. |