Livestreams dürfen den Verträgen zwischen Literar-Mechana (für die Verwertung von Urheberrechten und Vergütungsansprüchen an liturgischen Sprachwerken und Musiknoten zuständig) und der Österreichischen Bischofskonferenz zufolge nur mehr bis zu 72 Stunden (3 Tage) nach Übertragungsbeginn verfügbar gemacht werden.
Daher sind die vergangenen Livestreams nicht mehr abrufbar.