Sa. 01.01.22
Livestreams nur mehr 72 Stunden online
Vergangenen Livestreams nun nicht mehr abrufbar
Livestreams von Gottesdiensten, Wort-Gottes-Feiern und ähnlichen kirchlichen liturgischen Feiern dürfen den Verträgen zwischen Literar-Mechana - die für die Verwertung von Urheberrechten und Vergütungsansprüchen an liturgischen Sprachwerken und Musiknoten zuständig ist - und der Österreichischen Bischofskonferenz zufolge nur mehr bis zu 72 Stunden, also 3 Tage, nach Übertragungsbeginn verfügbar gemacht werden.
Daher sind die vergangenen Livestreams nicht mehr abrufbar.
Durch die geänderte Regelung mussten übrigens auch die Aufzeichnungen der Erstkommunionfeiern im vergangenen Jahr aus dem Downloadbereich entfernt werden.