Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist jenes Gremium, dem gemeinsam mit den hauptamtlichen Seelsorgern die Leitung der Pfarre obliegt. Vielfältige Fragen des pfarrlichen Lebens werden thematisiert. Notwendige Klärungen werden an Fachausschüsse (FA) delegiert und schließlich im PGR entschieden. Die Pfarrgemeinderätinnen und –räte verstehen sich als Ansprechpartner für alle Pfarrangehörigen.