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Armutskonferenz zu Reformpartnerschaft: „Demokratiepaket für bürgerfreundliche Verwaltung – egal ob arm oder reich!“

Bild von Clker-Free-Vector-Images auf Pixabay

Demokratiepaket: Kompetenzzersplitterung bei Bildung, Bund-Länder Dschungel in Gesundheit, Barrieren und Beschämung auf Ämtern und Gutachten

Angesichts der laufenden Gespräche rund um eine Reformpartnerschaft, schlägt die Armutskonferenz ein „Demokratiepaket“ vor, das sich „eine bürgerfreundliche Verwaltung egal ob arm oder reich sowie besseren Zugang zu Bildung und im Gesundheitssystem als Reformziel setzt“. Der Bund-Länder-Dschungel steht vielen guten Lösungen in Bildung und Gesundheit entgegen. „Wir müssen Demokratie und Verwaltung weiterentwickeln und dürfen sie nicht den ökonomisch Durchsetzungsfähigsten überlassen“, so das österreichweite Netzwerk aller sozialen Organisationen, Betroffeneninítiativen und Bildungsreinrichtungen, die sich gegen Armut engagieren. „Ungleiche Behandlung aufgrund des Einkommens beschädigt das Ansehen der Demokratie und behindert Mitbestimmung“.

 

Für ein Österreich mit mehr Mitbestimmung

„Bei Verwaltungsreform und Reformpartnerschaft dürfen diejenigen nicht vergessen werden, die eine gute Verwaltung und gleichen Zugang zum Recht - egal ob arm oder reich- am meisten brauchen“, betont Sozialexperte Martin Schenk. Die Armutskonferenz schlägt hier „Modelle von Sozialanwaltschaften“ vor, die bereits in Oberösterreich und Wien ausgearbeitet wurden. Oder „client councils auf den Ämtern, wie wir sie aus den Niederlanden kennen“, so Schenk: „Dialogforen und stille Begleitung auf Behörden („Mitgehn“) helfen Barrieren zu überwinden und die Verwaltung bürgerfreundlich zu verbessern“: https://www.armutskonferenz.at/mitgehn
Für eine bessere Bürgerbeteiligung müssen mit neuen Partizipationsprojekten besonders benachteiligte Bevölkerungsgruppen eingebunden werden. Sie können Einblicke und Lösungen erbringen, an die vorher nicht gedacht wurde. Eine „Sozialverträglichkeitsprüfung“ gesetzlicher Maßnahmen sollte genauso bedacht werden wie Modelle eines „Health Impact Assessment“ wie wir es aus Neuseeland kennen, fordert Schenk.

 

Für ein Österreich ohne Bildungsarmut

„Die Anstrengungen sollten genutzt werden, die Kompetenzzersplitterung im Bildungsbereich aufzuheben“, argumentiert Sozialexperte Martin Schenk weiter. Eine Lösung wäre die Einrichtung von regionalen Schulclustern, die alle Schulformen umfassen, von der Volksschule, Mittelschule, Sonderschule, Polytechnischen Schule bis zu den Bundeseinrichtungen, also der berufsbildenden mittleren und höheren Schule (BMS, BHS) und allgemeinbildenden höheren Schule (AHS). Die Verwaltungsebenen werden vereinfacht, die frühe Trennung der Kinder aufgehoben, die Ausbildung der Pädagog:innen so reformiert, dass Fähigkeiten ausgebaut, Hierarchien unter den Lehrkräften abgebaut werden. „So reduzieren wir Bildungsarmut und erhöhen die Zukunftschancen jedes Kindes“, betont Schenk.

 

Für ein Österreich mit wohnortnaher Gesundheitsversorgung

„Die Primärversorgung wird ausgebaut, die Bundesländergrenzen in der Gesundheitsversorgung überwunden“, bringt Schenk weitere Vorschläge in die Reformpartnerschaft ein. „Betroffene, Peers, Genesungsbegleiter:innen bekommen einen selbstverständlichen Platz im Gesundheitssystem. Social Prescribing, aufsuchende mobile Arbeit und kassenfinanzierter Therapieplätze werden gestärkt. Eine Gesundheitsverträglichkeitsprüfung wird eingeführt.“ Gesetze, Maßnahmen und Verordnungen sollen auf ihre Folgen überprüft werden, besonders in ihren Auswirkungen auf Menschen mit wenig Einkommen und sozialer Benachteiligung.

 

Für ein Österreich mit abgesicherten sozialen Grundrechten

Es ist jetzt der richtige Moment, um das Vorhaben im Regierungsprogramm, einen „Verfassungskonvent vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen unserer Zeit insbesondere im Hinblick auf Grundrechte und deren Schutz“ aufzugreifen. Das österreichische Verfassungsrecht enthält - anders als zum Beispiel das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland - weder soziale Grundrechte, noch eine Sozialstaatsklausel oder einen speziellen Grundrechtsschutz für sozialrechtliche Leistungen. unser Grundrechtskatalog bleibt eine halbe Sache, wenn nicht auch die sozialen Existenzgrundlagen abgesichert werden“, so die Armutskonferenz. Die Armutskonferenz hat dafür ein „Bundesverfassungsgesetz soziale Sicherheit“ erarbeitet: https://www.armutskonferenz.at/media/armutskonferenz_verfassungsgesetz_soziale_sicherheit_entwurf.pdf

 

Quelle: Armutskonferenz zu Reformpartnerschaft: „Demokratiepaket für bürgerfreundliche Verwaltung – egal ob arm oder reich!“
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