Wie läuft die Stiftungsteilnahme ab?
Zuerst beim zuständigen Arbeitsmarktservice arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen.
- Stiftungseintritt möglichst unmittelbar nach Beendigung des Dienstverhältnisses oder nahe am Ausbildungsbeginn, jedoch im Zeitraum des Arbeitslosengeldanspruches
- Orientierungsphase mit Zielfindung und Erstellung eines Bildungsplanes
- Entscheidung über den Bildungsplan durch AMS und Arbeitsstiftung
- Aus- und Weiterbildung – Dauer in der Regel drei Jahre;
bei Studium und für über 50-Jährige vier Jahre
oder Projektentwicklung zur Gründung eines Unternehmens, Dauer max. neun Monate
oder Intensivbetreuung für ältere ArbeitnehmerInnen, Dauer 24 Wochen (mit Rückkehrmöglichkeit) - Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche, Dauer max. vier Monate