Dienstgeber:innenvertreterin
Die Leitung der Arbeitsstiftung setzt sich aus Vertreter:innen der Dienstgeber:innen (diözesane Einrichtungen und Betriebe), der Dienstnehmer:innen (Betriebs- oder Zentralbetriebsräte), der Bischöflichen Arbeitslosenstiftung als Rechtsträgerin sowie dem:der Geschäftsleiter:in der Arbeitsstiftung zusammen. Die Leitung trifft Entscheidungen über die laufende Tätigkeit der Arbeitsstiftung. Zur erweiterten Leitung kommt jeweils ein:e Vertreter:in der Dienstgeber:innen, der Dienstnehmer:innen sowie der Bischöflichen Arbeitslosenstiftung dazu. Die erweiterte Leitung trifft Entscheidungen über die Grundsätze der Arbeitsstiftung.
Dienstgeber:innenvertreterin
Dienstnehmer:innenvertreter
Dienstgeber:innenvertreter
Dienstnehmer:innenvertreterin
Vertreterin Bischöfliche Arbeitslosenstiftung
Dienstgeber:innenvertreter
Dienstnehmer:innenvertreterin