Leitlinie „Ehrenamtliche Arbeit in der Diözese Linz“
Vielfältige Formen von ehrenamtlicher (Mit-)Arbeit in der Kirche
Ehrenamtliche mit ihren Talenten und Fähigkeiten sind ein Schatz unserer Kirche. Sie sind - gemeinsam mit den Hauptamtlichen – als getaufte Christinnen und Christen dazu berufen, gemäß ihren Charismen am Reich Gottes mitzubauen. Sie wirken auf ihre spezifische Art in der Seelsorge mit und tragen (Mit-) Verantwortung in den verschiedenen kirchlichen Aufgabenfeldern – im Sinne einer synodalen Kirche. Punktuelle Mitarbeit verdient dabei genauso wie regelmäßiges Engagement hohe Wertschätzung. Mit „Ehrenamt“ ist jede freiwillig und unentgeltlich erbrachte Leistung gemeint, die über den familiären Bereich hinaus für andere Menschen sowie für kirchliche und religiöse Anliegen erbracht wird. Ehrenamtliches Engagement ist ein persönlicher Ausdruck des Mitgestalten-Wollens, der Beteiligung und Anteilnahme am kirchlichen Geschehen sowie des gelebten Glaubens. In diesem Sinne muss die Gewinnung Ehrenamtlicher verstärkt bei deren Motiven ansetzen und nicht bei den Aufgaben.
Arbeitsvereinbarung und Kooperation zwischen Ehren- und Hauptamtlichen
Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, bei der Ehrenamtliche und Hauptamtliche in Ergänzung zueinander Verantwortung übernehmen, erfordert einen offenen Umgang miteinander. Außerdem sind von Beginn an klare Vereinbarungen über die konkreten Aufgaben, Zuständigkeiten und Kompetenzen der Ehrenamtlichen notwendig. Insbesondere ist zu klären, welcher zeitliche Rahmen voraussichtlich erforderlich ist, welche inhaltlichen und finanziellen Entscheidungsbefugnisse mit der ehrenamtlichen Tätigkeit verbunden sind, welche Infrastruktur (Räume, technische Geräte etc.) zur Verfügung steht, wie der Auslagenersatz geregelt wird und wozu sich ehrenamtlich Mitarbeitende auch verpflichten (z.B. Verbindlichkeit, ggf. Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz, Verpflichtungserklärung Gewaltprävention, etc – siehe Formulare). Je umfangreicher der Zuständigkeitsbereich oder die Leitungsverantwortung eines:einer Ehrenamtlichen ist, desto genauer sind die Tätigkeitsfelder abzuklären. Für Ehrenamtliche ist es wichtig zu wissen, von wem sie die für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen bekommen und Unterstützung erwarten dürfen. In manchen Fällen ist eine schriftliche Arbeitsvereinbarung sinnvoll, die unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Neigungen und Begabungen das ehrenamtliche Aufgabengebiet beschreibt und Rahmenbedingungen klärt. Bei jeder Tätigkeits- oder Funktionsbeschreibung ist darauf zu achten, dass Ehrenamtliche weder durch zu hohe Erwartungen überfordert werden, noch dadurch unterfordert sind, dass keine echte Beteiligung und Verantwortungsübernahme gewährt wird.
Einführung, Begleitung und Unterstützung von Ehrenamtlichen
Je nach Aufgabe empfiehlt sich am Beginn des Engagements eine angemessene Form einer öffentlichen Vorstellung (im Rahmen eines Gottesdienstes, im Pfarrblatt, auf der Homepage, …) und Beauftragung von Ehrenamtlichen. Damit wird die Bedeutung der übernommenen Aufgaben für die Gemeinschaft bewusst gemacht. Eine aufmerksame Begleitung der Ehrenamtlichen durch eine:n jeweils konkret zuständige:n Verantwortliche:n fördert die Arbeitsmotivation und den wechselseitigen Austausch. Durch regelmäßiges Feedback und klar zum Ausdruck gebrachtes ehrliches Interesse an den ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen drückt sich auch die Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit aus. So genannte Begleit-Gespräche sind förderlich, um in bestimmten Abständen (z.B. einmal jährlich) das Aufgabenfeld, die Zusammenarbeit, mögliche Überlastungen, die Ziele für das kommende Jahr sowie Weiterbildungsfragen anzusprechen und gegebenenfalls neue Vereinbarungen zu treffen. In der gemeinsamen Arbeit kann es vorkommen, dass Situationen auftreten, in denen es hilfreich und sinnvoll ist, Fachberatung oder professionelle Unterstützung (z.B. Mediation, Supervision, Coaching, Gemeindeberatung, Clearingstelle, …) in Anspruch zu nehmen. Hierfür stehen diözesane Stellen beratend zur Verfügung.
Aus- und Weiterbildung zur Qualifizierungs- und Motivationsförderung
Für Ehrenamtliche gibt es Angebote zur aufgabenspezifischen Ausbildung sowie zur regelmäßigen Weiterbildung, für einige kirchliche Tätigkeitsfelder ist dies sogar verpflichtend vorgesehen. Neben der fachbezogenen Qualifizierung sind auch persönlichkeitsbildende Weiterbildungen (z.B. zu Kommunikations-, Konflikt-, Leitungsfähigkeit) sowie Angebote zur Glaubensvertiefung wichtig, weil Ehrenamtliche einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung der Seelsorge und des sozialen Miteinanders leisten. Ehrenamtliche Mitarbeiter:innen sind deshalb eingeladen, ihre Bedürfnisse und Wünsche in Bezug auf mögliche Weiterbildungen zu äußern. Pfarren bzw. Einrichtungen sehen in ihrem Finanzplan entsprechende Bildungsausgaben vor, sodass sie sich angemessen an den Fortbildungskosten (Kursbeitrag, Aufenthalts- und Fahrtkosten) der Ehrenamtlichen beteiligen können. Absolvierte Aus- und Weiterbildungen werden schriftlich bestätigt.
Freiwilligenpauschale und Versicherungsschutz für ehrenamtlich Engagierte
Ehrenamtliche Arbeit ist unentgeltlich, eigentlich unbezahlbar. Die vorhandene Infrastruktur der Pfarre/Pfarrgemeinde bzw. betreffenden Einrichtung (Räume, technische Ausstattung usw.) wird zur Erledigung der vereinbarten Aufgaben in der Regel kostenlos zur Verfügung gestellt. Durch die Auszahlung des Freiwilligenpauschales können Aufwendungen in unkomplizierter Weise von der Pfarre/Pfarrgemeinde/Einrichtung abgegolten werden. Sachausgaben (z.B. Bastelmaterial, Verpflegung für Sitzungen, etc.) können nach wie vor mit einem Rechnungsbeleg abgegolten werden. Entsprechende Vereinbarungen sind bereits bei Beginn der ehrenamtlichen Tätigkeit zu besprechen. Ehrenamtliche sind über Sammelversicherungsverträge der Diözese Linz versichert, wenn bei der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeiten ein Unfall passiert. Nicht nur Unfallfolgen, auch das gesamte Haftpflichtrisiko gegenüber Dritten ist für alle Einrichtungen bzw. kirchlichen Veranstaltungen im Gebiet der Diözese Linz abgedeckt. Bei einem Schadenfall bei „Dienstfahrten“ im Rahmen der vereinbarten Aufgaben sowie im Auftrag einer Pfarre/Pfarrgemeinde bzw. Einrichtung durchgeführten PKW-Fahrten werden die Kosten von der Pfarre/Pfarrgemeinde/Einrichtung oder von der Kaskoversicherung ersetzt.
Wertschätzung und Anerkennung von ehrenamtlicher Arbeit
Entscheidend für eine fruchtbare Zusammenarbeit in den Pfarren bzw. Einrichtungen ist es, dass sich Hauptamtliche auch als Dienstleister:innen für die Ehrenamtlichen sehen und deren Begleitung zu den „eigentlichen“ Aufgaben als hauptberuflich Tätige zählen. Anerkennung drückt sich z.B. in Mitarbeiter:innen-Festen, Dank-Bekundungen bei verschiedenen Anlässen oder gemütlichen Teilen bei Besprechungen aus. Es ist sinnvoll in einer Mitarbeiter:innen-Datei oder in einer Adressenliste aller Ehrenamtlichen den Beginn und die Dauer des Engagements sowie die konkreten Aufgabenbereiche und Weiterbildungen zu dokumentieren. Dies ist insbesondere bei der Beendigung des Ehrenamtes dienlich, wo offizieller und öffentlich ausgedrückter Dank sowie Abschieds- und Übergangsrituale stehen sollten. Ehrenamt darf auch enden - selbst dann, wenn die Nachfolge noch nicht geklärt ist. Auf Wunsch erhalten Ehrenamtliche eine schriftliche Bestätigung über die Tätigkeiten und die dabei erworbenen Qualifikationen.
Beschlossen vom Bischöflichen Konsistorium am 19.11.2009
Aktualisiert im Konsistorium der Diözese Linz am 17.06.2025
Konkrete Informationen, Regelungen, Vorlagen und Formulare finden Sie auf unserer Webseite im ABC des Ehrenamtes - ABC des Ehrenamtes - Wissenswertes für Ehrenamtliche