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Kirchliche Corona-Regelungen werden erarbeitet

Die Katholische Kirche wird die bestehenden Corona-Regelungen für die Feier öffentlicher Gottesdienste an die von der Regierung geplanten Lockerungen anpassen und bis 5. März eine neue Rahmenordnung erarbeiten.

So wie bisher werden zuerst die entsprechende staatliche Verordnung abgewartet, um dann innerhalb der Bischofskonferenz die neuen Regeln zu beschließen.

 

Hintergrund für die geplanten Anpassungen ist die stufenweise Lockerung der Corona-Regelungen in Österreich, über die u.a. die Internetseite des Gesundheitsministeriums Auskunft gibt. So gilt etwa seit 19. Februar 2022 in vielen Bereichen die 3G-Regel anstelle der bisherigen 2G-Regel. Laut Ministerium sollen überdies mit 5. März 2022 "weitgehend alle Maßnahmen fallen". Um nicht in kurzen Abständen die kirchliche Rahmenordnung ändern zu müssen, werde die Bischofskonferenz daher die definitiven gesetzlichen Regelungen abwarten.

 

Derzeit und bis zur geplanten Änderung gilt für Gottesdienste, dass die Mitfeiernden eine FFP2-Maske tragen und ein Mindestabstand von einem Meter einhalten müssen. Für alle, die einen liturgischen Dienst ausführen, gilt die 3G-Regel. Daneben sind diverse Hygienemaßnahmen zu beachten.

 

 

Infos zu Veranstaltungen außerhalb der Gottesdienste

 

Wie Sie es vermutlich den Medien entnommen haben, gilt seit Freitag bei Zusammenkünften (Veranstaltungen) die 3G- statt der 2G-Regel. Das bedeutet, dass neben Genesenen und Geimpften nun auch wieder negativ auf Covid-19 getestete Personen an Zusammenkünften teilnehmen dürfen (PCR-Tests gelten 72 Stunden, Antigen-Test 24 Stunden).

 

Die Meldeverpflichtung für Zusammenkünfte mit mehr als 50 Personen bei der Bezirksverwaltungsbehörde bleibt vorerst aufrecht, ebenso das Konsumationsverbot bei solchen größeren Veranstaltungen (sofern es nicht zugewiesene Sitzplätze gibt). Ebenfalls aufrecht bleibt noch die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Weitere Maßnahmen werden vermutlich mit 5. März 2022 zurückgenommen.

 

 

Quelle: Kommunikationsbüro, 24.2.2022

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