Wie alle Dinge und Gegenstände, die im täglichen Gebrauch stehen, bedürfen auch Glockenanlagen einer regelmäßigen Kontrolle. Zudem ist eine gute Pflege und Wartung Voraussetzung für Sicherheit, beste Funktion und Langlebigkeit!
Prinzipiell kann eine Pfarre viele Dinge überprüfen. Mögliche Schäden können dadurch schon im Entstehen entdeckt und rechtzeitig Reparaturmaßnahmen eingeleitet werden.
In ganz Österreich gilt ein einheitlicher Werkvertrag über die Überprüfung und Wartung einer Glocken- und Turmuhrenanlage. Der Vertrag wird ausschließlich vom Glockenreferat ausgestellt.
Bei Maßnahmen an Turmuhren ist das Baureferat der Diözesanfinanzkammer zu benachrichtigen. Historische Turmuhren und Räderturmuhrwerke stehen unter Denkmalschutz und dürfen nicht vom Turm entfernt werden! Die Beratungskompetenz bei historischen Räderuhrwerken liegt beim Glockenreferat und beim Baureferat (Außenanlagen, Ziffernblätter, ..)