Betriebliche Gesundheitsförderung:
Pastorale Berufe ist ein BGF-zertifizierter Betrieb
Die Bezeichnung "Pfarrassistent*in" weist darauf hin, dass sie den Christinnen und Christen bei der Vertiefung ihres Glaubens beistehen und die Pfarrgemeinde auf dem Weg zu einer wachsenden Gemeinschaft im Geiste Jesu begleiten und fördern. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit einem zuständigen Priester (Pfarrmoderator), der vor allem jene Aufgaben wahrnimmt, welche die Priesterweihe voraussetzen. Er hat seinen seelsorglichen Arbeitsschwerpunkt meist auch außerhalb der Pfarre. Gemeinsam mit der Pfarrassistentin oder dem Pfarrassistenten leitet er die Pfarre.
Einen ausführlichen Bericht gibt es unter "Pfarren leiten ohne Weihe – Pfarrassistent*in als Beruf(ung)".
Aufgabenbereiche:
Pfarrassistent*innen sind am Ort erste Ansprechpartner*innen für die Pfarrangehörigen. Gemeinsam mit diesen werden die Schwerpunkte der Seelsorge entwickelt:
Chancen und Zukunft
Mit Stand 01.01.2022 gibt es in Oberösterreich 56 Pfarrassistent*innen. Aus der Möglichkeit, dass Laien an der Leitung von Pfarrgemeinden beteiligt sind, ergeben sich eine Reihe von Chancen:
Rechtliche Grundlage: CIC c. 517 §2 Wenn aufgrund des Priestermangels auf längere Zeit voraussichtlich kein kanonischer Pfarrer installiert werden kann, besteht für den Diözesanbischof, der damit pastor proprius der vakanten Pfarrei bleibt, gemäß c. 517 § 2 auch die Möglichkeit, einen Diakon oder eine Person, die die Priesterweihe nicht empfangen hat, oder eine Personengruppe an „der Ausübung der Hirtensorge“ (cura pastoralis) zu beteiligen, sofern er zugleich einen Priester (sacerdos) bestimmt, der die Hirtensorge leitet (moderetur) und dazu mit den „Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers“ ausgestattet wird.