Verwaltung des Kunstguts
Die Auflistung der Kunstgegenstände in einem Inventar wird durch das Kirchenrecht in Can. 1283 gefordert. In der Diözese Linz besitzen alle Pfarren ein Sicherungsinventar in Form von Ordnern mit Fotos und kurzen Angaben zum Kunstgut.
Das Ziel des Kunstgutinventars ist, möglichst alle Objekte zu erfassen, auch kunsthistorisch weniger bedeutende. Denn das Inventar bildet eine wichtige Grundlage bei:
- Diebstahl: Mit dem Inventar sind bei Diebstählen Daten und Bilder zur Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung vorhanden.
- Temporalienüberprüfung: Anhand einer Inventarliste wird die Vollständigkeit des Bestandes überprüft.
- Leihverträgen: Ohne diözesanen Leihvertrag darf KEIN Objekt verliehen werden!
- Restaurierungen: Das Inventar macht eine gute Planung allfälliger Restaurierungen von beschädigten und damit die Wiederverwendung von nicht mehr benutzten Objekten möglich. Wenn Objekte restauriert werden sollen, bitte das Vorhaben unbedingt vorher mit dem Kunstreferat absprechen.
- Konzepten zum Alarmschutz
- Erstellung von Kirchenführern
Das Kunstgutinventar soll immer auf dem neuesten Stand gehalten werden. Dazu benötigen wir Ihre Mithilfe:
Bitte leiten Sie Änderungen wie Neuanschaffungen, Restaurierungen, Standortveränderungen und dgl. an den Fachbereich Kunst weiter. Mit Ihren Informationen aktualisieren wir unsere Datenbank.
Die Inventarordner sollten in einem geschützten Archivraum sicher aufbewahrt werden. Verleihen Sie Inventarordner niemals außer Haus!
Aufbau der Inventarordner
Jedes erfasste Objekt erhält ein eigenes Datenblatt sowie ein Inventarfoto. Die Benennung des Datenblatts wird gebildet aus der Objektbezeichnung und einer Inventarnummer. Diese setzt sich wiederum zusammen aus (alter) Dekanatsnummer, Pfarrnummer und einer fortlaufenden Nummerierung (in eckiger Klammer).
Geben Sie bei Anfragen immer diese Inventarnummer an! Das ermöglicht uns, rasch eine Auskunft zu erteilen.
Ihre Inventarordner sind nach Standorten geordnet (Pfarrkirche, Sakristei, Oratorium, ... Pfarrhof, ...). Bei Standortveränderungen können die Datenblätter mit einem entsprechenden Vermerk umsortiert werden, um aktuell zu sein.
Eigentümerfragen
In das Kunstgutinventar aufgenommen wird vorrangig der Besitz der Pfarrgemeinde. Nur auf ausdrücklichen Wunsch werden private Objekte des Pfarrherrn mit dem entsprechenden Eignervermerk mit aufgenommen. Wichtig ist, auch bei Bildstöcken, Marterln oder Objekten am Friedhof darauf zu achten, ob diese im Eigentum der politischen Gemeinde oder von Privatpersonen stehen.
Auch Ordenspfarren werden von uns betreut und inventarisiert (beispielsweise Stift St. Florian, Linz Don Bosco, Maria Puchheim, Stift Reichersberg, St. Anna in Steyr). Anfragen bei Bedarf im Kunstreferat.
Objekte, auch wenn sie nicht mehr im Gebrauch stehen, dürfen ohne kirchenrechtliche Genehmigung nicht verkauft oder entsorgt werden (DFK)!
Der Fachbereich Kunst ist Entscheidungsträger, wenn es gilt, Objekte aus dem Inventar auszuscheiden. Bei einer geplanten Weitergabe oder Entsorgung von Objekten ist daher immer eine Genehmigung des Fachbereichs einzuholen!