Leihvertrag
Das betrifft Leihen von Pfarrobjekten an andere Pfarrgemeinden oder diözesane Einrichtungen, an Heimatmuseen oder Einrichtungen der Stadt oder Gemeinde, an private Aussteller aber auch bei Anfragen für Landesausstellungen. Leihverträge werden generell befristet ausgestellt - meist für 5 Jahre oder für die Dauer der Ausstellung.
Ohne diözesanen Leihvertrag darf kein Objekt verliehen werden!
Dies gilt auch für Einrichtungen der Gemeinde im selben Ort, denn auch dort muss das Objekt dementsprechend versichert sein (bei Brand, Diebstahl, Vandalismus etc.), dies ist nur mit einem diözesanen Leihvertrag möglich.
Nur mit einem diözesanen Leihvertrag sind der notwendige Versicherungsschutz und alle Bedingungen zum Erhalt und der Pflege des Objektes gegeben (auch eventuelle restauratorische Betreuung während der Ausstellung). Wenn Sie Anfragen bezüglich Leihgaben für Ausstellungen bekommen (auch für Landesausstellungen), ist der Fachbereich Kunst vor einer Zusage davon zu kontaktieren.
Vorgehensweise
Wenn Sie eine Anfrage bezüglich eines Objektes bekommen, prüfen Sie, ob es im Kunstgutinventar verzeichnet ist - falls nicht, machen Sie bitte ein Foto - und wenden Sie sich an den Fachbereich Kunst. Mit der Inventarnummer oder dem Foto können dann die Leihbedingungen (Klima, Transport, Zustand) ermittelt werden. Dann legt der Fachbereich Kunst und Kultur mit dem eventuellen Leihnehmer die Bedingungen für eine Leihe fest bzw. das Ansuchen kann gegebenenfalls auch abgelehnt werden.
Bei Genehmigung wird durch den Fachbereich Kunst wird der Wert geschätzt – darauf basiert die Versicherungssumme. Der Vertrag wird ebenfalls durch den Fachbereich Kunst ausgestellt und dann von Leihgeber/in und Leihnehmer/in unterschrieben. Bei Bedarf muss eine Transportversicherung abgeschlossen werden.
Ansprechperson bei Leihverträgen
Mag.a Ulrike Parzmair-Pfau
Fachbereich Kunst
Tel.: 0676/8776-4531
E-Mail: kunst@dioezese-linz.at