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Stadtpfarre Urfahr |
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Gemeinschaft in Christus Gemeinschaft in Christus heißt ein Doppeltes:
Im Ersten ist Christus selbst der Ursprung und im Letzten das Ziel der Gemeinschaft. Im Grunde ist genau das Kirche. Wir sind eine wachsende Gemeinde Wir orientieren
unsere Pfarrarbeit an der "Natürlichen Gemeindeentwicklung"
Grundzüge der katholischen Soziallehre 1. Grundsätzliche VorbemerkungenDie katholische Soziallehre leitet sich aus der Auseinandersetzung der Päpste, aber auch der Bischöfe, mit den sozialen Problemen der Menschen ab. Sie nimmt zu Fragen menschlichen Zusammenlebens Stellung. Ihre Wurzeln hat sie zum einen in der Heiligen Schrift, dabei kommt der christlichen Nächstenliebe eine wesentliche Rolle zu, zum anderen beruht sie auf Erkenntnissen der Sozialethik. Die katholische Soziallehre vermittelt keine Glaubensinhalte und richtet sich grundsätzlich an alle Menschen. Ihre Aussagen sind für jedermann nachvollziehbar und auch Nichtkatholiken können sich mit ihr einverstanden erklären. Aufbauend auf fundamentale Grundeinsichten in Wert, Würde und Wesen der menschlicher Person und Gesellschaft, vermittelt die katholische Soziallehre Leitlinien für Problemlösungen. 2. PrinzipienDas Personalitätsprinzip Das Personalitätsprinzip geht davon aus, dass der Mensch einmalig ist und individuell als Εbenbild Gottes geschaffen wurde. Daraus ergibt sich, dass die Menschen an sich nicht gleich sein können, dass sie aber die gleiche Würde haben. Die verantwortliche Entfaltung der Persönlichkeit innerhalb der menschlichen Gemeinschaft hat absoluten Vorrang. Die Gesellschaft ist also für den Menschen da, nicht aber der Mensch für die Gesellschaft. Aus dieser Rücksichtnahme auf den Anderen und auf die Natur ergibt sich für die Gemeinschaft das Ziel Bedingungen zu schaffen, die dem Gemeinwohl, dem Wohl unserer Gesellschaft und ihrer Mitglieder und dem Lebensraum dienen. Das Solidaritätsprinzip Das Solidaritätsprinzip bestimmt das wechselseitige Verhältnis von Person und Gesellschaft. So wie der einzelne nicht nur für das Wohlergehen seines Mitmenschen, sondern auch für das Wohl der Gesamtheit an sich verantwortlich ist, so trägt umgekehrt auch die Gesellschaft Verantwortung gegenüber ihren einzelnen Mitgliedern. Diese beidseitige Bindung und Rücksichtnahme entspringt dem Gebot der Nächstenliebe. Aus der Solidarität resultiert aber auch das Recht des einzelnen Menschen auf Hilfe, wenn er seine Chancen nicht selbst wahrnehmen kann. Daraus ergibt sich der Begriff der sozialen Gerechtigkeit. Damit ist nun nicht gemeint, dass alle das Gleiche bekommen müssen, sondern dass jeder das bekommen soll, was ihm am besten dienlich ist. Dazu gehört auch die Chancengleichheit. Das Subsidiaritätsprinzip Das Subsidiaritätsprinzip wurde zuerst in der Enzyklika "quadragesimo anno" (siehe unten) formuliert und dient der Gemeinwohlverwirklichung. Es zerfällt in zwei
Teilbereiche: Die Aufgabe des Staates besteht nun darin, die Aufgaben und die Anteile am Gemeinwohl gerecht zu verteilen. 3. Gesellschaftliche KonsequenzenDie katholische Kirche befasst sich aus dem Bestreben um soziale Gerechtigkeit auf Basis der katholischen Soziallehre mit folgenden Themenschwerpunkten:
Aufgabe der Katholiken ist es, die Politik und das eigene Leben an den Maßstäben der katholischen Soziallehre zu messen und am Aufbau und der Weiterentwicklung des Gemeinwohls mitzuarbeiten. 4. Quellen zur katholischen Soziallehre:Leo XIII.: Rerum novarum. Über die
Arbeiterfrage. Rom 1891. Wolfgang Maißer
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