Stadtpfarre Urfahr
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Gemeinschaft in Christus

Gemeinschaft in Christus heißt ein Doppeltes:

  • Diese Gemeinschaft als Ganzes sowie die Einzelnen dieser Gemeinschaft richten ihr Leben nach Christus aus: was er gelehrt und und wie er gelebt hat.

  • Christus ist nicht nur eine geschichtliche Person, die vor 2000 Jahren gelebt hat. Als Christen glauben wir, dass er als Auferstandener und durch seine Geistsendung auch heute in unserer Mitte lebendig wirkt.

Im Ersten ist Christus selbst der Ursprung und im Letzten das Ziel der Gemeinschaft. Im Grunde ist genau das Kirche.

Wir sind eine wachsende Gemeinde

Wir orientieren unsere Pfarrarbeit an der "Natürlichen Gemeindeentwicklung"
Heuriger Arbeitsschwerpunkt: "bedürfnisorientierte Evangelisation"

  • Dort heißt es: Wenn eine Gemeinde wachsen will, muss sie 8 bestimmte Qualitätsmerkmale zu 65% erfüllen.

  • Diese Qualitätsmerkmale sind:
        
    > Bevollmächtigende Leitung
         > Gabenorientierte Mitarbeiterschaft
         > Leidenschaftliche Spiritualität
         > Zweckmäßige Strukturen
         > Inspirierender Gottesdienst
         > Ganzheitliche Kleingruppen
         > bedürfnisorientierte Evangelisation
         > Liebevolle Beziehungen

  • Die Untersuchung ergab: wir sind von der 65%-Marke weit entfernt. Aber wir arbeiten daran.

  • Das Ergebnis der Untersuchung von 2003 zeigte uns auch, dass bedürfnisorientierte Evangelisation unser schwächster Punkt war. Daher haben wir in den Jahren 03/04 und 04/05 die bedürfnisorientierte Evangelisation zu unserem gemeinsamen pfarrlichen Arbeitsschwerpunkt gemacht. Das Ergebnis unserer zweiten Untersuchung von 2006 zeigt uns, dass wir uns weiter entwickelt haben.

  • Das Untersuchungsergebnis von 2006 zeigt aber auch, dass wir uns in unseren "liebevollen Beziehungen" nicht weiterentwickelt haben und sich hier unsere nächste Schwachstelle zeigt.

  • Der PGR hat für das Arbeitsjahr 06/07 den "liebevollen Umgang" zum gemeinsamen Arbeitsschwerpunkt gemacht.

Grundzüge der katholischen Soziallehre

1.   Grundsätzliche Vorbemerkungen

Die katholische Soziallehre leitet sich aus der Auseinandersetzung der Päpste, aber auch der Bischöfe, mit den sozialen Problemen der Menschen ab. Sie nimmt zu Fragen menschlichen Zusammenlebens Stellung. Ihre Wurzeln hat sie zum einen in der Heiligen Schrift, dabei kommt der christlichen Nächstenliebe eine wesentliche Rolle zu, zum anderen beruht sie auf Erkenntnissen der Sozialethik.

Die katholische Soziallehre vermittelt keine Glaubensinhalte  und richtet sich grundsätzlich an alle Menschen. Ihre Aussagen sind für jedermann nachvollziehbar und auch Nichtkatholiken können sich mit ihr einverstanden erklären. Aufbauend auf fundamentale Grundeinsichten in Wert, Würde und Wesen der menschlicher Person und Gesellschaft, vermittelt die katholische Soziallehre Leitlinien für Problemlösungen.

2.   Prinzipien

Das Personalitätsprinzip

Das Personalitätsprinzip geht davon aus, dass der Mensch einmalig ist und individuell als Εbenbild Gottes geschaffen wurde. Daraus ergibt sich, dass die Menschen an sich nicht gleich sein können, dass sie aber die gleiche Würde haben. Die verantwortliche Entfaltung der Persönlichkeit innerhalb der menschlichen Gemeinschaft hat absoluten Vorrang. Die Gesellschaft ist also für den Menschen da, nicht aber der Mensch für die Gesellschaft. Aus dieser Rücksichtnahme auf den Anderen und auf die Natur ergibt sich für die Gemeinschaft das Ziel Bedingungen zu schaffen, die dem Gemeinwohl, dem Wohl unserer Gesellschaft und ihrer Mitglieder und dem Lebensraum dienen.

Das Solidaritätsprinzip

Das Solidaritätsprinzip bestimmt das wechselseitige Verhältnis von Person und Gesellschaft. So wie der einzelne nicht nur für das Wohlergehen seines Mitmenschen, sondern auch für das Wohl der Gesamtheit an sich verantwortlich ist, so trägt umgekehrt auch die Gesellschaft Verantwortung gegenüber ihren einzelnen Mitgliedern. Diese beidseitige Bindung und Rücksichtnahme entspringt dem Gebot der Nächstenliebe. Aus der Solidarität resultiert aber auch das Recht des einzelnen Menschen auf Hilfe, wenn er seine Chancen nicht selbst wahrnehmen kann.

Daraus ergibt sich der Begriff der sozialen Gerechtigkeit. Damit ist nun nicht gemeint, dass alle das Gleiche bekommen müssen, sondern dass jeder das bekommen soll, was ihm am besten dienlich ist. Dazu gehört auch die Chancengleichheit.

Das Subsidiaritätsprinzip

Das Subsidiaritätsprinzip wurde zuerst in der Enzyklika "quadragesimo anno" (siehe unten) formuliert und dient der Gemeinwohlverwirklichung.

Es zerfällt in zwei Teilbereiche:
·        Das Prinzip der Eigenleistung drückt das Recht und die Pflicht der einzelnen Person oder der kleineren Gemeinschaft aus, den jeweiligen Beitrag am Gemeinwohl eigenverantwortlich zu leisten, den sie bewältigen kann.
·        Das Prinzip der Hilfestellung hingegen besagt, dass die individuelle Person oder die kleinere Gemeinschaft bei der Bewältigung ihrer Aufgabe von der größeren unterstützt werden soll. Übersteigt eine Aufgabe die zumutbare Leitungsfähigkeit einer Person oder Gruppe, so ist die größere Gesellschaft einzuschalten.

Die Aufgabe des Staates besteht nun darin, die Aufgaben und die Anteile am Gemeinwohl gerecht zu verteilen.

3.   Gesellschaftliche Konsequenzen

Die katholische Kirche befasst sich aus dem Bestreben um soziale Gerechtigkeit auf Basis der katholischen Soziallehre mit folgenden Themenschwerpunkten:

  • Gerechtigkeit für die arbeitenden Menschen
  • Gerechtigkeit für Frauen und Männer
  • Gerechtigkeit für alle benachteiligten Gruppen
  • Gerechtigkeit auf der Welt
  • Frieden unter den Menschen
  • Fairer Umgang mit der Natur

Aufgabe der Katholiken ist es, die Politik und das eigene Leben an den Maßstäben der katholischen Soziallehre zu messen und am Aufbau und der Weiterentwicklung des Gemeinwohls mitzuarbeiten.

4.   Quellen zur katholischen Soziallehre:

Leo XIII.: Rerum novarum. Über die Arbeiterfrage. Rom 1891.
Pius XI.: Quadragesimo anno. Über die Gesellschaftlich Ordnung. Rom 1931.
Pius XII.: Pfingstbotschaft 1941. Über die soziale Frage. Rom 1941.
Johannes XXIII.: Mater et magistra. Über die jüngsten Entwicklungen des gesellschaftlichen Lebens. Rom 1961.
Johannes XXIII.: Pacem in terris. Über den Frieden unter allen Völkern. Rom 1963.
2. Vatikanisches Konzil: Gaudium et spes. Über die Kirche in der Welt von heute. Rom 1965.
Paul VI.: Populorum progressio. Über die Entwicklung der Völker. Rom 1967.
Johannes Paul II.: Sollicitudo rei socialis. Zwanzig Jahre nach Populorum Progressio. Rom 1987.
Johannes Paul II.: Laborem exercens. Über die menschliche Arbeit. Rom 1981.
Johannes Paul II.: Zur Feier des Weltfriedenstages 1990. Rom 1989.
Sozialhirtenbrief der Österreichischen Bischöfe, Wien 1990
Johannes Paul II.: Centesimus annus. Zum hundertsten Jahrestag von Rerum novarum. Rom 1991.

Wolfgang Maißer