Im kirchlichen Bereich beginnen die Lockerungen des Lock Down bereits einen Tag früher als in der Wirtschaft. Ab 7.2.2021 sind wieder öffentliche Gottesdienste möglich, allerdings unter strengeren Auflagen als im Herbst.
Das sind die neuen Bestimmungen:
+ Das Tragen einer FFP2- Maske während des gesamten Gottesdienstes ist verpflichtend (außer Kinder bis 6 Jahren, Kinder bis 14 Jahre tragen einen MNS Schutz)
+ Es ist ein Mindestabstand von 2m einzuhalten. Es wird aus diesem Grund nur jede 3. Bankreihe offen gelassen.
+ Eine neue Regelung gibt es auch für Taufen, die sind im kleinsten Familienkreis möglich.
+ Begräbnisse: 50 Personen beim Requiem und am Friedhof
Ansonsten gelten die Bestimmungen wie vor und zu Weihnachten.
Aufgrund der Ausgangssperre ab 20.00 Uhr sind die Abendmessen bereits um 19.00 Uhr.