Neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz gilt ab Karsamstag und enthält fast keine Einschränkungen mehr.
Im Zuge der weitreichenden Lockerungen bei den staatlichen Corona-Vorschriften hat die Österreichische Bischofskonferenz am Donnerstag ihre Regeln für öffentliche Gottesdienste an die Erleichterungen angepasst. So gilt ab Karsamstag österreichweit in der Katholischen Kirche, dass bei Gottesdiensten eine FFP2-Maske nur mehr beim Betreten und Verlassen der Kirche verpflichtend ist, ansonsten ist sie empfohlen. Daher kann die Maske am Platz abgenommen werden. Anders als vor einem Jahr ist somit heuer zu Ostern keine Anmeldung zu den Gottesdiensten mehr nötig. Auch gibt es keine Einschränkungen mehr beim Gemeindegesang. Für Chorgesang und Musik gelten die staatlichen Vorgaben. Somit steht einer festlichen musikalischen Gestaltung der Osterliturgie nichts im Wege.
Ab 7. Dezember sind wieder öffentliche Gottesdienste erlaubt.
Es gelten folgende Vorschriften:
Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen Personen, die nicht im gleichen Haushalt wohnen!
Alle Mitfeiernden der Gottesdienste müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen!
Handdesinfektion beim Betreten und Verlassen der Kirche!