Friedhof
Friedhofsordnung:
Grabrechte werden durch Bezahlung der vorgeschriebenen Gebühren (Erstgebühr, Nachlöse) erworben. Dadurch erhält der Berechtigte nur ein Benützungsrecht. Es wird dadurch kein Eigentums- oder Mietrecht erworben.
Die Aufstellung einer Grabstätte ist an die schriftliche Zustimmung der Friedhofsverwaltung gebunden (formloses Ansuchen mit maßstabgetreuer Skizze).
Rand- bzw. Reihengräber sind 180 cm lang und 80 cm breit (Außenmaß der Einfassung!). Doppelgräber messen die doppelte Breite (160 cm). Bei Wandgräbern schließt die Innenseite der Einfassung an die Mauernische an (Naturmaß nehmen!). Die Höhe der Grabstätte darf die Höhe der Friedhofsmauer nicht überschreiten.
Spätestens zwei Monate nach einer Beisetzung ist bis zur (Wieder) Aufstellung der Grabeinfassung eine provisorische Einfassung (180 x 80 x 20 cm) aufzustellen. Betoneinfassungen werden von manchen Steinmetzfirmen kostenlos zur Verfügung gestellt und versetzt! Dabei ist auch überschüssiges Erdreich vom Grabhügel aus dem Friedhof wegzubringen; es darf nicht auf der Müllstelle des Friedhofs deponiert werden!
Auf unserem Friedhof ist Mülltrennung vorgeschrieben:
In das Abteil für kompostierbare Abfälle kommen ausnahmslos nur Blumenerde, Blumenstöcke (ohne Töpfe!), Zweige, Schnittblumen und Laub. Alles Andere gehört in den Container für Restabfälle (auch leere Grablichter!).