Wir sind PGR - Der Pfarrgemeinderat im Detail
Der Pfarrgemeinderat berät und beschließt über alle wesentlichen Fragen des pfarrgemeindllichen Lebens. Für die kommende Funktonsperiode 2027–2032 suchen wir engagierte Frauen und Männer, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und unsere Gemeinde aktiv mitzugestalten. Doch was genau bedeutet die Arbeit im PGR, wer darf mitmachen und wie setzt sich das Gremium zusammen?
Welche Aufgaben erfüllt der PGR konkret?
Im Pfarrgemeinderat prägen wir das Leben in unserer Pfarre mit und entscheiden über wichtige Ausrichtungen in verschiedenen Kernbereichen:
Gemeinschaf & Feste:
Kirche soll ein Ort sein, an dem sich alle zu Hause fühlen. Wir unterstützen die Organisation des jährlichen Frühlings- und Herbstfests und heißen neue Nachbarinnen und Nachbarn in unserer Gemeinde herzlich willkommen.
Liturgie & Spiritualität:
Wir möchten den Glauben zeitgemäß und lebendig feiern. Deshalb beraten wir über moderne Gottesdienstformen wie Familiengottesdienste oder Jugendmessen und unterstützen die Ausbildung von Lektorinnen, Lektoren und Kommunionhelfer:innen.
Kinder, Jugend & Familie:
Die nächste Generation braucht Raum in unserer Kirche. Wir sichern die Ressourcen für die wichtige Jungschar- und Ministrant:innenarbeit, begleiten die Vorbereitung auf Erstkommunion und Firmung und tragen Highlights wie die „Lange Nacht der Kirchen“ mit.
Zukunf & Finanzen:
Auch hinter den Kulissen wird viel bewegt. Wir entscheiden über notwendige Sanierungen an der Kirche und Friedhof, planen zukunftsweisende Projekte und verwalten verantwortungsvoll das Budget unserer Pfarre.
Wie sich der Pfarrgemeinderat zusammensetzt
Die Größe unseres Pfarrgemeinderats richtet sich nach den Vorgaben der Diözese Linz und passt sich der Größe unserer Pfarrgemeinde an. Wir sind eine lebendige Runde von 13 Personen, damit wir gute Entscheidungen aus verschiedenen Blickwinkeln treffen können.
Damit alle in der Pfarrgemeinde Mitwirkenden vertreten sind und gehört werden, setzt sich unser PGR aus vier Gruppen zusammen.
Die gewählten Mitglieder werden am 7. März 2027 bzw. bis zum diesem Tag durch Wahl von der Pfarrgemeinde bestimmt.
Die amtlichen Mitglieder sind die Mitglieder des Seelsorgeteams, das ist das Leitungsteam der Pfarrgemeinde, das Haupt- und Ehrenamtlich zusammengesetzt ist und nach der PGR-Wahl vom neuen PGR entweder bestätigt oder neu aufgestellt wird.
Kirchliche Gruppierungen und die Religionslehrer:innen in der Pfarrgemeinde entsenden Personen in der Pfarrgemeinderat. Der amtierende Pfarrgemeinderat kann weitere, auch nichtkirchliche Gruppen, die mit der Pfarrgemeinde verbunden sind, einladen, eine Person zu entsenden.
Wenn eine wichtige Personengruppe im PGR fehlt oder spezielles Fachwissen, beispielsweise bei Finanzfragen oder Bauprojekten gebraucht wird, kooptieren (= berufen) wir in begrenzter Anzahl weitere Personen oder laden sie als Gäste für einzelne Sitzungen ein.
Wer wählen und mitmachen darf
Wählen dürfen bei der PGR-Wahl alle katholischen Pfarrangehörigen, die am 1. Jänner 2027 mindestens 16 Jahre alt sind. Auch gefirmte Jugendliche, die am 1. Jänner 2027 mindestens 14 Jahre alt sind, können aktiv wählen.
Wenn jemand selbst aktiv im Pfarrgemeinderat mitentscheiden möchten, gilt die Altersgrenze von 16 Jahren bis zum 1. Jänner 2027