Der Pfarrgemeinderat (PGR) in den Jahren 2027–2032.
Der Pfarrgemeinderat ist eine Frucht des Zweiten Vatikanischen Konzils und seiner Umsetzung in den Synoden der österreichischen Diözesen. Der Pfarrgemeinderat gestaltet „als pastorales Gremium das Leben und die Entwicklung der Kirche vor Ort. Im Dialog mit Einzelnen und Gruppen innerhalb der Pfarre nimmt der Pfarrgemeinderat die Lebensumstände der Menschen wahr, deutet sie im Licht des Evangeliums und handelt entsprechend.“ (Österreichisches Rahmenleitbild für den Pfarrgemeinderat 2024)
Die Pfarrgemeinderats-Wahlen
Die ersten Pfarrgemeinderatswahlen fanden in den österreichischen Diözesen Ende der 1960er-Jahre und Anfang der 1970er-Jahre statt. Im Rahmen der Diözesansynoden entstanden Statuten, Geschäfts- und Wahlordnungen für die Pfarrgemeinderäte. Pfarrgemeinderäte werden alle fünf Jahre neu gewählt. Seit 1987 wählen die österreichischen Diözesen zu einem gemeinsamen Termin. Die Fünfjahresperiode bewirkt einen Innovationsanreiz in der Zusammensetzung der Pfarrgemeinderäte.
Meilensteine in der Geschichte der österreichischen Pfarrgemeinderäte
1997: Das Pfarrgemeinderats-Logo kommt bei der PGR-Wahl 1997 erstmals zum Einsatz. Gleichzeitig wird das österreichische Rahmenleitbild veröffentlicht.
2009: Die österreichische PGR-Studie: „Der Reichtum der Kirche sind ihre Menschen.“
2010 und 2014: Österreichische Pfarrgemeinderats-Kongresse in Mariazell
2024: Neue Fassung des österreichischen Rahmenleitbilds für den Pfarrgemeinderat
2024-2026: PGR-Kompass, Befragung der österreichischen Pfarrgemeinderätinnen und Pfarrgemeinderäte in drei Durchgängen
Die Bedeutung der Pfarrgemeinderäte für das
kirchliche Ehrenamt
Das Wirken im Pfarrgemeinderat ist ein besonders verlässliches und stabiles kirchliches Ehrenamt. Es bedeutet Verantwortungsübernahme für die Pfarrgemeinde. Das vertiefte und längerfristige Ehrenamt im Pfarrgemeinderat macht es in einer Zeit der Verkürzung und vermehrten Projektorientierung beim ehrenamtlichen Engagement zur „Königsklasse des Ehrenamts“.