Der Pfarrgemeinderat (PGR) in den Jahren 2027–2032.
Kirche ist nach dem 2. Vatikanischen Konzil das pilgernde Volk Gottes, das im Hier und Jetzt die Liebe Gottes zu den Menschen erfahrbar macht und als Gemeinschaft das Wohl aller (inkl. unserer Umwelt) in den Blick nimmt. Dafür gibt sich die Kirche Strukturen, wie sie diese Aufgabe in der jeweiligen Zeit erfüllen kann. Eine dieser Strukturen ist die Pfarrgemeinde und eine weitere davon der Pfarrgemeinderat als mittlerweile über 50 Jahre anerkannte Form der Beteiligung der Menschen an Kirche.
Es braucht also jene Menschen, die sich im Dienst an ihrer Pfarrgemeinde für das Miteinander engagieren. Das geht mit unterschiedlichen Talenten und Fähigkeiten, mit unterschiedlichem Zeiteinsatz, mit klaren Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Tun, wie sie der Pfarrgemeinderat bietet.
Wichtig ist ein guter Blick auf die Talente der Menschen und die Bedürfnissen der eigenen Pfarrgemeinde, um konkret Menschen für bestimmte Aufgaben anzusprechen oder Menschen einzuladen, sich nach ihren Möglichkeiten in die Pfarrgemeinde einzubringen.
Für den Pfarrgemeinderat braucht es Menschen, die für das Ganze denken wollen, die eine gute Teamfähigkeit mitbringen, die ihre Zeit auch für gemeinsame Aktivitäten zur Verfügung stellen und die gemeinsam auf ihre eigene Art und Weise den Glauben zur Sprache bringen. Wer darf mitmachen?
Sowohl für das Wählen als auch für eine eigene Kandidatur gilt:
Man muss am 1. Jänner 2027 katholisch und mindestens 16 Jahre alt sein.