In Glauben und Brauch spiegelt sich die Bedeutung dieses wichtigsten Herbstfestes, das schon in vorchristlicher Zeit als bestehend angenommen werden muss. Vergleichbare Riten sind aus Nordeuropa, Israel, Griechenland oder aus dem Römischen Reich bekannt. In der römisch-katholischen Kirche ist das Erntedankfest seit dem 3. Jahrhundert belegt. Es bürgerte sich die Feier überwiegend am ersten Sonntag nach Michaelis als Termin ein. Diese Regelung geht u. a. auf einen Erlass des preußischen Königs aus dem Jahre 1773 zurück.
Durch Verstädterung und Technik ist dem modernen Menschen jenes Verhältnis und auch die Bindung zur Natur verlorengegangen, die den Menschen vergangener Zeiten selbstverständlich war. Darum mögen Erntedankfeste unserer Tage viel vom einstigen Glanz, von Bedeutung und Innigkeit eingebüßt haben. Schon 1860 wurde in Sigharting ein Erntedankfest mit einem Kirchgang vom Pfarrhof aus gefeiert. Das Volk ging um den Altar opfern. Später wurde ein Erntezug nach Thal erwähnt, noch später der Zug der Schulkinder vom Schulhaus zur Kirche. Die Kinder brachten in Körbchen Blumen, Garten- und Feldfrüchte.
In den 1980iger und 1990iger Jahren bewegte sich der Erntefestzug wieder vom Pfarrhof zur Kirche. Die Musikkapelle, die Feuerwehr, die Goldhaubenfrauen, die Schuljugend und die Jungbauern, die die kunstvoll gebildete Erntekrone, aus Ähren geflochten, und viele andere Gaben trugen, und die übrige Bevölkerung nahmen daran teil. Die Segnung dieser Erntekrone, der Feld– und Gartenfrüchte, von Brot, Fleisch, Obst, Eier, Honig, Most, Wein usw., die auf einem eigens aufgestellten Opfertisch niedergelegt wurden, war in Land– und Stadt-pfarren die Regel. In bäuerlichen Pfarren erfolgte während des Dankgottesdienstes, und zwar zum Offertorium, der Altarumgang, bei dem Kerzen geopfert wurden.
Ein besonderer Dank gilt im heurigem Jahr den Ortschaften Au-Straße, Bergweg, Hauptstraße, Ledererberg, Parzerweg und Untere Au für das Binden der Erntekrone, die Durchführung sowie die Vor- ud Nachbereitung vom Fest. Der Musikkappelle für die Musikalische Gestaltung beim Einzug und während des Gottedienstes.